Armeechef Rebord stösst Debatte über Cyber-Angriff an
Die Schweiz ist für die elektronische Kriegsführung gerüstet. Zumindest sieht das Armeechef Philippe Rebord so. Am Montag blickte er auf seine ersten 100 Tage im Amt zurück.

"Die Armee ist in der Lage einen Cyber-Angriff durchzuführen", sagte der Schweizer Armeechef Philippe Rebord am Montag gemäss der NZZ vor verschiedenen Medien. Korpskommandant Rebord sprach im Saal Baranof an der Papiermühlestrasse in Bern.
Für einen elektronischen Angriff gebe es derzeit aber keine Rechtsgrundlage, fügte Rebord an. Trotzdem sei ein Angriff auch ein Akt der Verteidigung. Gemäss der NZZ wollte Rebord damit betonen, dass die Armee der elektronischen Kriegsführung mächtig ist und einen hohen Stellenwert beimisst.
Armee baut eigenes Netz
Die Schweizer Armee sei auf Kurs. Sie baue derzeit ein von Swisscom unabhängiges, gesichertes Netz auf. 2023 soll es fertig sein.
In der Zwischenzeit sei die Schweizer Armee schon in der Lage, ihre eigene Infrastruktur gegen Cyber-Angriffe zu schützen, sagte Rebord.
Mit seinen Ausführungen machte der Armeechef klar, dass der Bund und auch die Öffentlichkeit noch zu wenig über die elektronische Kriegsführung diskutieren.
Im Militärgesetz steht nichts über Cyber-Angriffe
Ein Blick in die Verordnung über die elektronische Kriegführung und das Militärgesetz bestätigt das. Artikel 12 der Verordnung verweisst lediglich auf die Beeinträchtigung von Funkwellen als Mittel der elektronischen Kriegsführung.
Die Verordnung räumt dem Armeechef allerdings die Freiheit ein, Weisungen über die Ausbildung und den Einsatz elektronischer Kriegsmittel zu erlassen. Im Militärgesetz ist ebenfalls nur die Manipulation von Funkwellen als Teil der elektronischen Kriegsführung verankert.
Rebords Credo "Angriff ist die beste Verteidigung" mag bei einem physischen Schlag gegen ein feindliches Flugzeug im Schweizer Luftraum rechtlich unproblematisch sein. Bei einem elektronischen Angriff auf einen Server, der im Ausland steht, sieht das anders aus.
Die Attacke würde auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Staates stattfinden und vermutlich schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Auch wenn der Angriff als Akt der Verteidigung stattfand.

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