Steuervorlage 17

Bundesrat will Patentbox einführen

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Der Bundesrat hat die Steuervorlage 17 vorgestellt. Einer ihrer Eckpunkte ist die obligatorische Einführung einer Patentbox auf kantonaler Ebene. Der Bundesrat folgt bei der Ausgestaltung dem OECD-Standard.

(Source: Parlamentsdienste 3003 Bern)
(Source: Parlamentsdienste 3003 Bern)

Finanzminister Ueli Maurer hat die Steuervorlage 17 präsentiert. Als eine der zentralen Massnahmen der Vorlage will der Bundesrat eine für die Kantone verbindliche Patentbox einführen. Mit dieser soll gemäss Vorlage der Reingewinn, der auf Patente und vergleichbare Rechte entfällt, mit einer Ermässigung bis maximal 90 Prozent besteuert werden.

Kantone könnten eine geringere Ermässigung vorsehen, während diese Gewinne auf Stufe Bund normal besteuert würden. Der Bundesrat will gemäss Vorlage bei der Ausgestaltung der Patentbox den von der OECD definierten Standard einhalten. Dieser definiert die Rechte, die für eine Patentbox qualifizieren können.

Nicht alle Software ist Teil der Patentbox

Die Steuervorlage 17 sieht vor, dass Patente und vergleichbare Rechte für die Patentbox qualifizieren. Obschon gemäss OECD-Standard urheberrechtlich geschützte Software Teil der Patentbox sein kann, soll sie laut Steuervorlage 17 davon ausgeschlossen sein.

Der Bundesrat begründet dies damit, dass die Steuerbehörde nicht über das nötige Fachwissen verfüge, um zu beurteilen, ob eine konkrete Software unter Urheberrechtsschutz stehe oder nicht. Es existiere für den Urheberrechtsschutz auch kein Register.

Software könne jedoch, sofern sie Teil einer Erfindung ist, auch patentiert werden. Dies sei dann der Fall, wenn sie einer technischen Anwendung diene. Solche sogenannten computerimplementierten Erfindungen sollen gemäss Steuervorlage 17 explizit zur Patentbox gehören.

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