Luftfahrtbestimmungen in Überarbeitung

Drohnenpiloten müssen bald einen Onlinekurs absolvieren

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Die europäische Agentur für Flugsicherheit will Kurse auch für Amateur-Drohnenpiloten vorschreiben. Die Schweiz wird diese Regelung übernehmen. Im kommenden Jahr könnten solche Kurse obligatorisch werden.

(Source: DJI)
(Source: DJI)

Wer aktuell eine Drohne fliegen lassen will, der kann dies zumindest bei kleinen Drohnen ohne viel Aufwand machen. Voraussetzungen sind, dass man sich ausserhalb einer geschützten Zone befindet, etwa um Flughäfen herum, nicht über 150 Meter hoch fliegt, den nötigen Abstand zu Personen und stets Sichtkontakt zur Drohne hält. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) entwickelte hierfür eine Entscheidungshilfe.

(Source: BAZL)

Diese Praxis könnte sich bald ändern. Wie die "NZZ" berichtet, überarbeitet die europäische Agentur für Flugsicherheit (Easa) gerade die Richtlinien für private Drohnenpiloten. Sie möchte, dass Drohnenpiloten einen Internetkurs belegen müssen. In diesem sollen ihnen Grundlagenwissen und die Regeln vermittelt werden. Da die Schweiz die Regeln der EU übernimmt, könnten diese bald auch hierzulande gelten, schreibt die NZZ weiter.

Die Regelung werde in der Schweiz frühestens im kommenden Jahr in Kraft treten. Gemäss BAZL ist es nicht das Ziel, die Hürden für den Erwerb von Drohnen zu erhöhen. Die Nutzer sollen vielmehr sensibilisiert werden, worauf sie achten müssen.

Gemäss dem Beitrag der "NZZ" gibt es in der Schweiz bereits Anbieter für solche Kurse, auch für Hobby-Drohnenpiloten. Ob diese anerkannt werden, sei noch nicht sicher. Das BAZL würde sich eine solche Lösung wünschen.

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