Kommission will Ärzte zu elektronischem Patientendossier verdonnern
Ärzte, die beim elektronischen Patientendossier nicht mitmachen, sollen ihre Leistungen nicht mehr über die Grundversicherung abrechnen dürfen. Das hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vorgeschlagen.

Spitäler müssen das elektronische Patientendossier bis 2020 einführen, Pflegeheime bis 2022. Für Ärzte mit eigener Praxis ist das bis jetzt aber nicht vorgesehen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates will die Vorgaben nun verschärfen.
Sie hat beantragt, dass Ärzte ihre Leistungen nur noch zu Lasten der Grundversicherung abrechnen dürfen, wenn sie sich einer zertifizierten Gemeinschaft nach Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) anschliessen. Sie fällte diesen Entschluss mit 19 zu 1 Stimme bei 3 Enthaltungen.
Die Kommission tagte am 30. und 31. August in Bern. Der SVP-Politiker Thomas de Courten leitete die Sitzung. Teilweise war auch Bundespräsident Alain Berset anwesend, wie admin.ch schreibt.

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