Schweizer Datenschutz passt sich an EU-Recht an
Die Schweiz wird beim Datenschutz die Anpassungen an das europäische Recht vornehmen. So soll die EU-Kommission die Schweiz weiterhin als Land mit angemessenem Datenschutzniveau anerkennen. Bei der Totalrevision des Datenschutzgesetzes trat das Parlament jedoch auf die Bremse.

Die Schweiz kann beim Datenschutz die Anpassung an das europäische Recht vornehmen. Der Nationalrat bereinigte die entsprechende Vorlage. Das Geschäft sei nun bereit für die Schlussabstimmung, berichten die Parlamentsdienste.
Bei einem Punkt trat die Legislative jedoch auf die Bremse. Die Totalrevision des Datenschutzgesetzes solle separat behandelt werden. So bleiben die heiklen Punkte vorerst ausgeklammert. Ziel des Parlaments sei es, die Revision bis 2019 fertig zu beraten.
Bei der Anpassung ans EU-Recht gehe es konkret um die zu den Schengen-Verträgen gehörende EU-Richtlinie über den Schutz von Personendaten im Strafrecht. Für die Schweizer Wirtschaft sei die Anpassung von zentraler Bedeutung. Sie ist laut Parlament.ch Voraussetzung dafür, dass die EU die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem angemessen Datenschutzniveau anerkennt. Andernfalls könnten Schweizer Unternehmen und jene in der EU keine Daten mehr austauschen.

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