Bundesrat: Behörden sollen AHV-Nummer für Identifikation verwenden
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für eine Änderung des AHV-Gesetzes lanciert. Sie soll Behörden die Nutzung der AHV-Nummer zur Identifikation von Personen erlauben. Gegen den Vorstoss dürfte es Kritik hageln, auch aus den eigenen Reihen.
Der Bundesrat will den gesetzlichen Weg ebnen, damit die Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden die AHV-Nummer im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben zur Identifikation von Personen nutzen dürfen. Er startete die Vernehmlassung für eine entsprechende Änderung des AHV-Gesetzes, wie "SRF" berichtet.
Der Vorstoss dürfte auf Widerstand stossen. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte äusserte bereits mehrfach Bedenken über die Verwendung der AHV-Nummer im Kontakt mit den Behörden. Auch im Parlament gab es Kritik. Es bestehe die Gefahr, dass Cyberkriminelle im Falles eines Datenlecks "auf einen Knopfdruck von Vorstrafen bis hin zu den Steuerdaten alles über eine Person erfahren" können, schreibt SRF.
Bundesrat sieht überschaubares Risiko
Der Bundesrat sei anderer Meinung. Durch die Verwendung der AHV-Nummer steige das Risiko des Missbrauchs von Daten nicht. Sein Gesetzesentwurf sehe vor, dass der Zugang zu den Datenbanken "optimal gesichert" werden müsse. Wichtige Abläufe innerhalb der Informatiksysteme müssten zudem aufgezeichnet und ausgewertet werden.
Der Bundesrat sei der Ansicht, dass Daten aus unterschiedlichen Datenbanken mit dem neuen Gesetz nicht häufiger miteinander verknüpft werden als bisher. Die Vorteile überwiegten. Die Regierung verspreche sich mehr Effizienz und weniger Aufwand in der Verwaltungsarbeit. Auch soll die Verwechslungsgefahr sinken.
Bis zum kommenden Februar können interessierte Kreise laut SRF nun Stellung zur Änderung des AHV-Gesetzes nehmen.
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