Bundesrat bewilligt Kanton Waadt E-Voting für Auslandschweizer
Auslandschweizer des Kantons Waadt können ab November bei eidgenössischen Urnengängen ihre Stimme per E-Voting abgeben. Der Bundesrat hat dem Kanton die Bewilligung dafür erteilt.
  Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. September einem Gesuch des Kantons Waadt stattgegeben. Bei eidgenössischen Abstimmungen will der Westschweizer Kanton Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe für die Auslandschweizer Stimmberechtigten durchzuführen. Die Bewilligung gilt für den Urnengang vom 25. November 2018 und für alle allfälligen Volksabstimmungen bis zum 24. November 2019, schreibt der Bundesrat.
Der Kanton Waadt wird laut Admin.ch seinen Auslandschweizer Stimmberechtigten ab diesem Herbst im Rahmen von Versuchen die Möglichkeit bieten, elektronisch abzustimmen. Für dieses Vorhaben habe sich Waadt für das System des Kantons Genf entschieden. Auch die Kantone Bern, Luzern, Basel-Stadt, St.Gallen und Aargau würden aktuell mit diesem System arbeiten.
Die Bundeskanzlei prüfe vor jedem Urnengang, ob die Bedingungen für den Einsatz der elektronischen Stimmabgabe erfüllt sind, heisst es weiter. Danach werde eine entsprechende Zulassung erteilt.
Am Urnengang vom 25. November 2018 werden voraussichtlich rund 113'000 in der Schweiz wohnhafte Stimmberechtigte und rund 100'000 Auslandschweizer ihre Stimme auf dem elektronischen Weg abgeben können, wie die Bundeskanzlei mitteilt. Diese Zahlen würden Inlandschweizer Stimmberechtigte in den Kantonen Freiburg, Basel-Stadt, St.Gallen, Neuenburg und Genf sowie die Auslandschweizer Stimmberechtigten der Kantone Bern, Luzern, Freiburg, Basel-Stadt, St.Gallen, Aargau, Thurgau, Waadt, Neuenburg und Genf umfassen.
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