E-ID-Gesetz nimmt weitere Hürde
Die Kommission für Rechtsfragen hat entschieden, das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste nicht an den Bundesrat zurückzuschicken. Eine Überarbeitung sei nicht nötig. Die Kommission ist damit auf das Bundesgesetz eingetreten.
Die Kommission für Rechtsfragen ist auf das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste eingetreten. Sie lehnte den Antrag, das Gesetz zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückzuweisen, mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.
Im Rahmen der Beratung sprach die Kommission mit Vertretern der Wirtschaft und der öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Auch interessierte Kreise aus der Zivilgesellschaft und mögliche Anbieter von E-ID-Lösungen machten bei der Anhörung mit.
Die Kommission befasste sich insbesondere mit der generellen Stossrichtung des Gesetzes. Grundsätzlich befürwortet sie die vorgesehene Aufgabenteilung: Der Staat überprüft die Identität der Personen, private Anbieter entwickeln die Technologie dafür.
Das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste würde eine staatlich anerkannte digitale Identität für E-Government-Anwendungen ermöglichen. Die E-ID soll sich zu einem vertrauenswürdigen und sicheren Instrument der digitalisierten Gesellschaft entwickeln, heisst es in einer Medienmitteilung.
Eine Minderheit der Kommission wollte die Ausstellung der E-ID als öffentliche Aufgabe festschreiben, um sie mit einem Leistungsauftrag an Private übertragen zu können. Die Kommission wird die Detailberatung der Vorlage an ihrer nächsten Sitzung aufnehmen.
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