Finma lockert Video- und Online-Identifizierung
Die Finma hat die Sorgfaltspflichten bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen über digitale Kanäle angepasst. Eine Untersuchung zeigte, dass die aktuelle Regulierung noch nicht optimal auf alle Bedürfnisse abgestimmt ist. Deswegen revidierte die Finma ein Rundschreiben.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat das Rundschreiben "Video- und Online-Identifizierung" an die technologischen Weiterentwicklungen angepasst. Im Rundschreiben werden die Sorgfaltspflichten bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen über digitale Kanäle geregelt. Hat das Rundschreiben teilweise revidiert.
#FINMA veröffentlicht teilrevidierte #Geldwäschereiverordnung-FINMA https://t.co/EzxZKWtq3D
Zwei Jahre nach der Einführung des Rundschreibens "Video- und Online-Identifizierung" überprüfte die Finma nach eigenen Angaben, ob diese Regulierung zielgerichtet ist. Diese Überprüfung habe ergeben, dass die Regeln nicht mehr auf die Bedürfnisse des Finanzmarktes und die Finanzintermediäre abgestimmt sind. Grund sei der technologische Fortschritt. Die Finma trug dem im teilrevidierten Rundschreiben Rechnung und führte dazu im Februar 2018 eine Anhörung durch.
Grundsätzlich hätten die Anhörungsteilnehmenden der Überarbeitung der Vorgaben zugestimmt. Insbesondere solle eine Banküberweisung von einer Schweizer Bank keine Voraussetzung mehr für eine Online-Identifizierung sein. Die Finma habe einzelne Elemente aufgrund der Anhörungseingaben angepasst.
Beispielsweise sollen neu sowohl bei der Videoidentifizierung als auch bei einer Online-Identifizierung nur noch zwei Sicherheitsmerkmale geprüft werden. Zuvor waren es drei. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht gewähre eine Übergangsfrist bis am 1. Januar 2020, damit die Finanzintermediäre ausreichend Zeit für die erforderlichen Prozessanpassungen haben. Bis dahin sollen sie die Wahl haben, ob sie sich weiter an die bisherigen Vorgaben oder bereits an die teilrevidierte Fassung des Rundschreibens halten wollen.

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