Abfangen verschlüsselter Kommunikation

Bundesrat regelt Finanzierung des Staatstrojaners

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Der Bundesrat hat die Finanzierung für seine Überwachungssoftware geregelt. Bund und Kantone werden die Kosten aufteilen. In schwerwiegenden Fällen kann mit der "Govware" verschlüsselte Kommunikation abgefangen und gelesen werden.

(Source: Sensay / Shutterstock.com)
(Source: Sensay / Shutterstock.com)

Bund und Kantone werden die Finanzierung für "besondere Informatikprogramme" - auch Govware genannt - gemeinsam tragen. Am 27. Februar hat der Bundesrat den Finanzierungsmodus dafür verabschiedet, wie es in einer Mitteilung heisst. Mit der Überwachungssoftware seien Strafverfolgungsbehörden in der Lage, verschlüsselte Kommunikationen abzufangen und zu lesen, "um besonders schwerwiegende Verbrechen aufzuklären."

Der Einsatz der Govware wird in der Schweiz schon seit einigen Jahren diskutiert. 2015 stimmte der Ständerat der Gesetzesvorlage zu. Nicht alle waren glücklich damit, wie Sie hier nachlesen können.

Govware gilt als Zwangsmassnahme

Nun werde folgendermassen finanziert: Der Bund trage die Investitionskosten, die Kantone die Kosten der von ihnen genutzten Lizenzen. Auch das Fedpol werde Nutzungslizenzen erwerben. Die kantonalen Behörden können die Programme in einem Strafverfahren gegen eine Gebühr verwenden. Die monatlichen Kosten betragen laut Mitteilung 13'750 Franken. Nach zwei Jahren sollen die Lizenzkosten geprüft und je nach Nutzung angepasst werden.

Die Nutzung von Govware "ist eine einschneidende, durch die Strafprozessordnung streng geregelte Zwangsmassnahme." Sie müsse von einer Staatsanwaltschaft angeordnet und vom Zwangsmassnahmengericht bewilligt werden. Sie sei nur zulässig, um besonders schwere Straftaten aufzuklären. Dazu zählen etwa Mord, Vergewaltigung oder Unterstützung von terroristischen Organisationen. "Ausserdem darf Govware nur dann verwendet werden, wenn vorher getroffene Überwachungsmassnahmen erfolglos geblieben sind, andere Massnahmen keine Erfolgsaussichten bieten oder die Überwachung unverhältnismässig erschweren würden."

Die Verordnung trete am 1. Dezember 2019 in Kraft.

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