Lockerungen und Vereinfachungen

Bundesrat will Unternehmen bei Dokumentation und Archivierung entlasten

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Der Bundesrat hat einen Bericht verabschiedet, in dem er den Abbau von Dokumentations- und Archivierungspflichten für Unternehmen prüft. 29 Vorschriften sollen geändert oder gelockert werden - die meisten beim Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung.

(Source: Peter Mosimann / Bund)
(Source: Peter Mosimann / Bund)

Der Bundesrat hat geprüft, ob und wie er Unternehmen bei der Dokumentations- und Archivierungspflicht entlasten kann. Dazu verabschiedete er einen 35-seitigen Bericht. Insgesamt meldeten die Bundesämter 194 Dokumentations- und Archivierungsvorschriften. Bei 29 dieser Vorschriften sieht der Bundesrat gemäss Mitteilung Lockerungen oder Vereinfachungen vor.

Einige davon seien bereits im Gange. So habe die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes dazu geführt, dass gewisse Formulare auch online eingereicht werden könnten. Mit insgesamt 14 gemeldeten Lockerungen liegt das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung an erster Stelle. Auch für das Finanzdepartement sind mit 8 Lockerungen einige Veränderungen vorgesehen.

Der Bundesrat schreibt weiter, dass auch die gemeinsame Stammdatenbewirtschaftung der Behörden ein wichtiger Baustein zur Unterstützung der digitalen Transformation sei. Bürger und Unternehmen sollen ihre Daten der Verwaltung nur noch einmal bekannt geben müssen. Mehr darüber erfahren Sie hier.

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