Revidiertes Beschaffungsrecht tritt 2021 in Kraft
Das revidierte Beschaffungsrecht tritt auf Anfang 2021 in Kraft. Dies hat der Bundesrat nach jahrelanger Diskussion im Parlament beschlossen.

Das Parlament hat es einstimmig verabschiedet, nun gibt der Bundesrat grünes Licht: Das Bundesgesetz und die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB) treten am 1. Januar 2021 in Kraft. Auch das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA 2012) werde umgesetzt, teilt der Bundesrat mit.
Die Referendumsfrist für das revidierte BöB lief am 10. Oktober ungenutzt aus. Ausser der Umsetzung des GPA 2012 in die nationale Gesetzgebung bestand das Hauptziel der Revision darin, die Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen soweit wie möglich zu harmonisieren. Dies forderten Vertreter der Wirtschaft. Die aktuell heterogene Rechtslage habe zu Rechtsunsicherheiten und kostspieligen Verfahren geführt, heisst es in der Mitteilung.
Im Oktober kam ans Licht, dass Hunderte von IT-Aufträgen im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) angeblich widerrechtlich vergeben wurden. Die Bundesanwaltschaft erhob Anklage gegen einen ehemaligen Ressortleiter des Seco sowie drei Unternehmer. Lesen Sie hier mehr dazu.

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