Bestechung beim Seco: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage
UhrHunderte von IT-Aufträgen sollen im Seco widerrechtlich vergeben worden sein. Die Bundesanwaltschaft hat jetzt Anklage gegen einen ehemaligen Ressortleiter des SECO sowie drei Unternehmer erhoben.

In Zusammenhang mit widerrechtlich erteilten IT-Aufträgen im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) reicht die Bundesanwaltschaft (BA) Anklage ein. Wie das Seco mittteilt, soll ein ehemaliger Ressortleiter des SECO über 1,7 Millionen Franken unrechtmässig kassiert haben. Zudem werde drei Unternehmern Bestechung zu Last gelegt, zwei von ihnen zusätzlich ungetreue Geschäftsbesorgung.
Beim Seco wurden über einen Zeitraum von zehn Jahren hunderte IT-Aufträge widerrechtlich vergeben. Der damalige beschaffungsverantwortliche Ressortleiter soll sich bestechen lassen haben. Im Gegenzug vergab er Aufträge mehrheitlich freihändig an die von ihm bevorzugten Firmen. Das damals geltende IT-Beschaffungsrecht sei damit missachtet worden. Das Rechnungsvolumen der widerrechtlichen Vergaben beziffert die BA auf
insgesamt rund 99 Millionen Franken. Die marktgerechten Preise der beschafften Güter und Dienstleistungen und damit auch die tatsächliche
Schadenssumme liessen sich rückwirkend nicht bestimmen, schreibt das Seco weiter.
Die Anklageerhebung ist ein weiterer Schritt in einem Strafverfahren, das 2014 eröffnet wurde, wie Sie hier lesen. Drei Unternehmer und ein Treuhänder wurden bereits im Mai mittels Strafbefehl rechtskräftig verurteilt, wie Sie hier nachlesen können. Das Verfahren gegen einen weiteren Unternehmer und dessen Berater wurde hingegen eingestellt. Die Anklage wird vom Bundesstrafgericht in Bellinzona behandelt. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.
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