EU-Kommission eröffnet Kartellverfahren gegen Amazon
Die EU-Kommission hat zwei Kartellverfahren gegen Amazon eingeleitet. Der Onlinehändler soll Geschäftsdaten von anderen Händlern auf dem Amazon-Marktplatz nutzen, um sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Zudem will die Kommission prüfen, ob Amazon die eigenen Angebote und die Angebote von Händlern, die auf Amazon-Logistik setzten, bevorzugt behandelt.
![(Source: Amazon)](https://data.netzwoche.ch/styles/np8_full/s3/media/2020/11/12/amazon_deutschland_leipzig_aussenansicht.jpg?itok=7MlMy0Tz)
Die EU-Kommission wirft Amazon Verstösse gegen das europäische Kartellrecht vor. Ein Verfahren ist bereits am Laufen, ein weiteres leitete die EU-Kommission gemäss einer Mitteilung nun ein.
Im bereits laufenden Verfahren wollen die Wettbewerbshüter prüfen, ob Amazon seine Rolle als Plattformbetreiber ausnutzt, um das eigene Handelsgeschäft zu stärken. Der Vorwurf: Amazon nutze nicht-öffentliche Geschäftsdaten der unabhängigen Händler auf dem Amazon-Marktplatz, um die eigenen Angebote zu optimieren.
Das zweite Verfahren soll prüfen, ob Amazon die eigenen Angebote und die Angebote von Händlern, die auf Amazon-Logistik setzen, bevorzugt behandelt. Zum einen gehe es um das Einkaufswagen-Feld auf der Amazon-Website. Dieses, so der Vorwurf, bevorteile Lieferanten, die Amazons Logistik-Angebote nutzen. Zum anderen steht das Kundenbindungsprogramm Amazon Prime auf dem Prüfstand. Auch dieses würde nach Ansicht der Wettbewerbshüter jene Händler bevorzugt behandeln, welche die logistischen Dienstleistungen von Amazon in Anspruch nehmen.
"Wir müssen verhindern, dass Plattformen mit Marktmacht, die auch selbst über die Plattform verkaufen, wie etwa Amazon, den Wettbewerb verzerren. Daten über die Tätigkeit unabhängiger Verkäufer sollten von Amazon nicht zum eigenen Vorteil genutzt werden, wenn das Unternehmen mit diesen Verkäufern konkurriert", sagt EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Sie führt weiter aus: "Die Wettbewerbsbedingungen auf der Amazon-Plattform müssen fair sein. Die Regeln sollten nicht künstlich die eigenen Angebote von Amazon oder die Angebote von Verkäufern, die die Logistik- und Versanddienste von Amazon nutzen, begünstigen."
Amazon weist die Vorwürfe zurück. "Wir stimmen mit den vorläufigen Annahmen der Europäischen Kommission nicht überein und werden auch weiterhin unser Möglichstes tun, um sicherzustellen, dass sie von einer zutreffenden Sachlage ausgeht. Amazon macht weniger als 1 Prozent des weltweiten Einzelhandels aus – und es gibt in jedem Land, in dem wir tätig sind, grössere Einzelhändler", sagte eine Sprecherin gegenüber der "Frankfurter Allgemeine Zeitung".
Amazon hat Anfang Oktober angekündigt Dritthändler bei der Lieferung in die Schweiz zu unterstützen. Dabei übernimmt Amazon nämlich den Versand, die Mehrwertsteuer und die Zollverwaltung. Mehr darüber können Sie hier nachlesen.
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