Update: Nationalrat stellt sich hinter Förderung der digitalen Verwaltung
Mit einem neuen Gesetz will das Parlament die Digitalisierung der Bundesverwaltung vorantreiben. Stände- und Nationalrat unterstützen den Entwurf, wobei die grosse Kammer den Anwendungsbereich verbreitern will.
Update vom 22.9.2022: Auch der Nationalrat erteilt dem "Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben" (EMBaG) seine Zustimmung. Die grosse Kammer sagte mit 144 zu 24 Stimmen bei 24 Enthaltungen Ja, berichten die Parlamentsdienste.
Der Nationalrat stützte dabei die von seiner Staatspolitischen Kommission unterbreiteten Änderungsvorschläge. Demnach sollen auch die dezentralisierten Einheiten der Bundesverwaltung dem Gesetz unterstellt werden. Ausserdem sollen einige Bestimmungen auch für die kantonalen Verwaltungen gelten, die Bundesrecht anwenden.
Die Frage, ob der Bund bei Vereinbarungen mit Gemeinden oder Gemeindeorganisationen die Zustimmung der Kantone einholen müsse, sei umstritten gewesen, merken die Parlamentsdienste an. Schliesslich habe sich der Nationalrat gegen eine entsprechende Bestimmung ausgesprochen. Als nächstes geht das Geschäft wieder an den Ständerat, zwecks Differenzbereinigung.
Originalmeldung vom 5.9.2022:
Nationalratskommission will Digitalisierung der Verwaltung stärker fördern
Das "Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben" (EMBaG) stösst beim Parlament bislang auf Zustimmung. Nachdem der Ständerat die Vorlage mit 33 zu 0 Stimmen durchgewinkt hatte, beugte sich jetzt auch die Nationalratskommission über das Vorhaben, berichten die Parlamentsdienste.
Auch in der Kommission der grossen Kammer erntete der EMBaG-Entwurf Zustimmung – und nicht nur das. Die Kommission will den Prozess der Digitalisierung beschleunigen, schreiben die Parlamentsdienste. Dazu schlägt sie vor, den Anwendungsbereich des Gesetzes auf die dezentralisierten Einheiten der Bundesverwaltung auszuweiten. Dazu gehören etwa ausserparlamentarische Kommissionen, Stiftungen, Anstalten sowie die Finanzmarkt- und die Atomaufsicht. Zudem sollen einige Bestimmungen auch für Kantone gelten, die Bundesrecht anwenden.
Kritische Stimmen bemängelten die nicht absehbaren Kosten sowie den sehr technischen Gesetzesentwurf. Dennoch war das Abstimmungsresultat mit 16 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen deutlich. Die Vorlage kommt im Laufe der diesjährigen Herbstsession vor den Nationalrat.
Während der Vernehmlassung äusserte sich Digitalswitzerland ebenfalls wohlwollend zur Vorlage. Der Branchenverband forderte aber noch mehr Verbindlichkeit und schlug ein paar Ergänzungen vor. Welche das sind, erfahren Sie hier.
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