EMBaG-Entwurf

Digitalswitzerland fordert mehr Wettbewerb im E-Government

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von René Jaun und jor

Mit einem neuen Gesetz will der Bundesrat digitalisierte Behördendienste voranbringen. Bei Digitalswitzerland stösst das Vorhaben auf Zustimmung. Der Branchenverband fordert aber noch mehr Verbindlichkeit und schlägt ein paar Ergänzungen vor.

(Source: alphaspirit / Fotolia.com)
(Source: alphaspirit / Fotolia.com)

Die Bundesverwaltung soll ihre Geschäftsprozesse künftig nach dem Prinzip "digital first" abwickeln. Um diesen Grundsatz zu fördern, hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Das "Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben" (EMBaG) soll die Rechtsgrundlagen für einen wirkungsvollen Einsatz elektronischer Mittel in der Bundesverwaltung im Zusammenhang mit dem Angebot digitalisierter Behördenleistungen schaffen, wie es in der Mitteilung heisst.

Das Gesetz definiere im Wesentlichen die Rahmenbedingungen für die Verbreitung des Einsatzes von E-Government auf Bundesebene und die Zusammenarbeitsformen des Bundes mit anderen Organisationen im Bereich E-Government.

Weiter enthält es Grundlagen für elektronische Dienstleistungen des Bundes. Konkret schafft es Grundlagen für die gebührenfreie Lizenzweitergabe von Software (Open Source Software), für die Veröffentlichung von Open Government Data (OGD), für den Betrieb von elektronischen Behördendiensten wie auch für die Festlegung von Standards durch den Bund.

Digitalswitzerland: gute Idee, aber …

Die Vernehmlassungsfrist zum Gesetzesentwurf dauerte bis zum 25. März. Noch sind die eingegangenen Stellungnahmen nicht öffentlich zugänglich – auf dem entsprechenden Portal hat der Entwurf stand heute den Status "abwarten Stellungnahmen und/oder des Ergebnisberichts".

Digitalswitzerland nimmt nun Stellung zum Entwurf. Der Verband begrüsst den Gesetzesvorschlag grundsätzlich: "Die Gesetzesvorlage geht absolut in die richtige Richtung. Die Chancen der Digitalisierung müssen nun auch in der Verwaltung gepackt werden", lässt sich Andreas Kaelin, Deputy Managing Director von Digitalswitzerland, in einer Mitteilung zitieren.

Der Entwurf sei jedoch zu wenig mutig, schreibt der Verband weiter. Damit das Gesetz auch Wirkung zeige, müssten die Vorgaben verbindlicher sein.

Es fehlen Regelungen für APIs und Wettbewerb

Diese höhere Verbindlichkeit regt Digitalswitzerland insbesondere in den Bereichen Open Government Data und Open Source an. Zudem bemängelt der Verband, dass digitale Schnittstellen (Application Programming Interfaces, kurz APIs) im Gesetz gar nicht vorkommen. Diese Schnittstellen erlauben die Kommunikation von Software zu Software und sind bereits heute regelmässig im Einsatz, und sie werden in Zukunft zu den "vordringlichen elektronischen Mitteln zur Erfüllung von Behördenaufgaben" gehören, wie es in der Mitteilung heisst. Entsprechend halte man es für wichtig, der Thematik Rechnung zu tragen.

Schliesslich äussert Digitalswitzerland Bedenken bezüglich Beschaffungen. Die Übertragung von Beschaffungskompetenz auf privatrechtliche Organisationen und die danach beschaffungsrechtsfreie Weitergabe an Kantone und Gemeinden schaffe eine nicht unerhebliche Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen.

"Zentrale Beschaffungsstellen des Bundes führen zweifelsohne zu einer Stärkung der Einkaufsmacht der öffentlichen Hand. Digitalswitzerland anerkennt jedoch, dass es im Sinne einer effizienten Umsetzung von E-Government-Projekten die Übertragung von Aufgaben an privatrechtliche Organisationen braucht", schreibt der Verband. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen schlägt er vor, "die anerkannten Grundsätze zur Förderung des Wettbewerbs im Interesse einer freiheitlichen marktwirtschaftlichen Ordnung und zur Nichtdiskriminierung der in der Schweiz zugelassenen Anbieterinnen" gesetzlich zu verankern.

Nicht Gegenstand dieses Gesetzesentwurf ist übrigens das Projekt Digitale Verwaltung Schweiz. Die gleichnamige neue Organisation soll im Januar 2022 starten, um die digitale Transformation über alle Staatsebenen hinweg koordiniert voranzubringen. Über die Ziele des Projekts informierten unlängst Finanzminister Ueli Maurer und der neue "Mr. E-Gov" Peppino Giarritta.

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