"Vostra"

Neues Strafregister-Informationssystem ist in Betrieb

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von René Jaun und msc

Mit Inkrafttreten des neuen Strafregisterrechts nimmt auch das neue Strafregister-Informationssystem "Vostra" den Betrieb auf. Es soll das Eintragen von Daten erleichtern und automatisieren. Die Bestellung eines Strafregisterauszugs wird etwas günstiger.

(Source: Fineas / Fotolia.com)
(Source: Fineas / Fotolia.com)

Am 23. Januar 2023 ist das neue Strafregisterrecht in Kraft getreten. Gleichzeitig hat das neue Strafregister-Informationssystem "Vostra" seinen Betrieb aufgenommen, wie der Bund mitteilt. Das System ermögliche es, die Strafregisterdaten sicher, schnell und benutzerfreundlich einzutragen und zu verwalten. Insbesondere haben Gerichte, Staatsanwaltschaften und Strafvollzugsbehörden neu die Möglichkeit, ihre Daten von ihren eigenen Systemen per Knopfdruck direkt in "Vostra" abzuspeichern und auf eine manuelle Eingabe zu verzichten. Damit leiste das System einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung in der Strafjustiz, erklärt der Bund.

Mit der Inbetriebnahme von "Vostra" kommt laut dem Bund ein IT-Grossprojekt zu einem erfolgreichen Abschluss. Das Projekt "Newvostra" startete demnach 2016 und wurde mit agilen Arbeitsmethoden und einem entsprechenden Projektmanagement umgesetzt. Mit diesem Vorgehen sei es möglich gewesen, jeweils schnell und unkompliziert auf neue Erkenntnisse zu reagieren sowie die Kantone in den Erarbeitungsprozess einzubeziehen, schreibt der Bund. Im Zusammenhang mit dem Projekt "Newvostra" erteilte das Bundesamt für Justiz im Sommer 2020 einen Zuschlag in Höhe von 360'000 Franken (plus 66'650 Franken für Optionen) an die Firma K-at-R Consulting Riecicky.

Strafregisterauszüge kosten weniger

Aufgrund der technischen Neuerungen habe man den Preis für die Bestellung eines Strafregisterauszugs senken können, teilt der Bund weiter mit. Neu kostet dieser pauschal pro Bestellung eines Auszugs 17 Franken statt wie bisher 20 Franken. Der Strafregisterauszug wurde zudem überarbeitet und hat ein übersichtlicheres Erscheinungsbild. Der Bestellprozess selber ist jedoch weiterhin noch nicht vollständig digitalisiert. Das Bestellformular könne zwar im Internet ausgefüllt, müsse danach jedoch ausgedruckt, von Hand unterschrieben und per Post eingeschickt werden, erklärt der Bund. Erst mit Einführung einer elektronischen Identität (E-ID) liesse sich der Bestellvorgang dereinst vollständig online abwickeln. Weiterhin möglich ist laut der Mitteilung die Bestellung des Strafregisterauszuges am Postschalter.

Mit einer im Herbst 2022 vorgestellten App namens "Swissintouch" will der Bund die Verbindung zur Auslandschweizergemeinschaft stärken. Zur App gehören unter anderem ein Newsfeed, Chat- und Kalenderfunktionen, wie Sie hier lesen können.

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