Bundesrat präzisiert Jugendschutz bei Filmen und Videospielen
Ein neues Gesetz vereinheitlicht den Jugendschutz bei Filmen und Videospielen in der Schweiz. Nun schickt der Bundesrat die Verordnung zum Gesetz in die Vernehmlassung. Bezüglich der umstrittenen Alterskontrollen nimmt der Bundesrat die Branche in die Pflicht.
Der Bundesrat macht den nächsten Schritt hin zu einem verbesserten Jugendschutz bei bei Filmen und Videospielen: Er hat am 16. Juni 2023 die zum Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) gehörende Verordnung in die Vernehmlassung geschickt.
Mit dem neuen Bundesgesetz sollen Minderjährige vor Gewalt- oder Sexualdarstellungen und anderen ungeeigneten Inhalten in Filmen und Videospielen geschützt werden, die ihre Entwicklung gefährden könnten, wie der Mitteilung des Bundes zu entnehmen ist. Schweizweit werden demnach alle Kinos, Videospielmessen und (Online-)Verkaufsstellen von Filmen und Videospielen zu Alterskennzeichnungen und ‑Kontrollen verpflichtet. Auch Streamingdienste müssen Minderjährige vor ungeeigneten Inhalten schützen.
Das entsprechende Gesetz wurde vom Parlament im Herbst 2022 durchgewunken. Doch es blieb nicht ohne Widerstand: Die Gegner des Gesetzes fürchteten etwa einen Ausweiszwang, der mit der einzuführenden Alterskontrolle einhergehe; ausserdem sprachen sie von einem Datenschutz-Desaster oder einem zahnlosen Tiger. Dem Gegnerkomitee gelang es indes nicht, rechtzeitig die für das Referendum nötigen 50'000 Unterschriften zu sammeln, um eine Volksabstimmung zu erwirken.
Wie genau die Film- und Gaming-Branche künftig das Alter ihrer Kundschaft kontrollieren soll, regelt der Bund mit der Verordnung nicht, sondern verpflichtet die Branche: "Die Systeme zur Altersklassifizierung und die Regeln zur Alterskennzeichnung sowie zur Alterskontrolle sollen im Sinne einer Ko-Regulierung von den Akteurinnen im Film- und Videospielebereich selbst bestimmt werden", heisst es in der Mitteilung. Unternehmen, die in diesen Branchen tätig sind, sollen sich zu Branchenorganisationen zusammenschliessen und dann eine Jugendschutzregelung erarbeiten, die sie dem Bundesrat zur Verbindlichkeitserklärung vorlegen. "Der Bund und die Kantone sind für die Aufsicht über die Einhaltung der Vorgaben zuständig, während die Branchenorganisationen zuständig sind für die konkrete Umsetzung des Jugendmedienschutzes", schreibt der Bund weiter.
Was der Bundesrat dagegen definiert, sind die Anforderungen an die Systeme zur Alterskontrolle. So gilt etwa für die Kontrolle von Plattformdiensten, dass sie lediglich die Volljährigkeit einer Nutzerin oder eines Nutzers kontrollieren müssen; diese "wird nur verlangt, wenn auf der Plattform Inhalte zugänglich gemacht werden, die für Minderjährige ungeeignet sind". Bei Abrufdiensten müssen die Alterskontrollen so erfolgen, dass sie "üblicherweise eine korrekte Feststellung des Alters im Einzelfall erlauben".
Die vorgeschlagene Verordnung ist bis zum 6. Oktober 2023 in der Vernehmlassung.
Mögliche Systeme zur Alterskontrolle waren auch während der Sommersession im Parlament ein Thema. Anlass dafür war eine Motion, um Jugendliche besser vor pornografischen Inhalten zu schützen , wie Sie hier lesen können.
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