Vom Grossen Rat abgesegnet

Graubünden erhält ein E-Gov-Gesetz

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Mit einem neuen Gesetz schafft der Kanton Graubünden die Rechtsgrundlage für die digitale Verwaltung. Der Grosse Rat segnete die Vorlage ab, die namentlich ein E-Government-Portal regelt.

(Source: Kanton Graubünden)
(Source: Kanton Graubünden)

Digitale Behördendienstleistungen im Kanton Graubünden erhalten eine rechtliche Grundlage. Wie der "Blick" berichtet, verabschiedete der Grosse Rat das von der Regierung entworfene Gesetz über die digitale Verwaltung mit 110 Stimmen ohne Opposition. Laut dem Bericht ging dem Entscheid eine mehrstündige Debatte voraus, in der mehrmals von einer "Aufholjagd" die Rede war. Für Gesprächsstoff habe die Frage gesorgt, inwiefern die kantonale Verwaltung ihre Dienstleistungen weiterhin analog anbieten solle. In diesem Punkt stimmte der Grosse Rat knapp gegen den Wunsch der Regierung, weiterhin am analogen Voll-Service festzuhalten. Stattdessen steht nun im Gesetz, der Kanton solle die Interessen jener berücksichtigen, die den digitalen Kanal nicht nutzen.

Digitales Portal nicht nur für den Kanton

Ein wichtiger Teil des Gesetzes regelt ein kantonales E-Government-Portal, wie aus einer Mitteilung des Kantons Graubünden hervorgeht. Über dieses Portal sollen elektronische Dienstleistungen des Kantons zentral und mit denselben Zugangsdaten genutzt werden sowie Dokumente online eingereicht werden können. Das Gesetz über die digitale Verwaltung regelt die Organisation, den Betrieb und die Nutzung dieses Portals. Unter gewissen Voraussetzungen sollen auch Gemeinden, Regionen und andere Träger öffentlicher Aufgaben das Portal nutzen können, um der Bevölkerung und den Unternehmen ihre eigenen Dienstleistungen anzubieten.

Aus rechtlichen Gründen seien in manchen Fällen komplett digitale Behördengänge weiterhin nicht möglich, merkt der Kanton an. Denn in Verwaltungsverfahren sei oft eine handschriftliche Unterzeichnung von Eingaben oder Verfügungen erforderlich. Dies will der Kanton mit einer Teilrevision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege ändern. Neu soll insbesondere durch die Verwendung von Übermittlungssystemen (wie etwa dem E-Gov-Portal) die Identität von Benutzenden und Integrität der Dokumente im selben Masse wie bei der Eingabe per Post gewährleistet werden und die handschriftliche Unterschrift somit ersetzt werden können.

Schon im Dezember wird sich der Grosse Rat erneut mit der Digitalisierung befassen, wie es im Blick-Artikel heisst. Dann nämlich geht es um eine neue Digitalisierungsstrategie für die Jahre 2024 bis 2028.

Im Herbst 2022 präsentierte der Kanton Graubünden seine Pläne für ein neues Bedrohungsmanagement. In diesem geht es auch um "Predictive Policing". Mehr dazu lesen Sie hier.

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