Das gehört in ein Gesetz zur Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten
Um die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranzutreiben, muss die Sekundärnutzung von Daten geregelt werden. In einem Diskussionspapier sagen die Swiss Data Alliance, Interpharma und FORS, welche Anforderungen ein entsprechendes Rahmengesetz erfüllen sollte.
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Im Rahmen eines von der Swiss Data Alliance koordinierten Expertenkreises, erarbeiten verschiedene Stakeholdern Diskussionsbeiträge zur Sekundärnutzung von Daten in der Schweiz. In einem ersten Diskussionspapier geht es um die Ansprüche an ein Rahmengesetz aus Sicht der sozialwissenschaftlichen und pharmazeutischen Forschung. Verfasst wurde das Schreiben vom Verband Interpharma sowie FORS, dem Schweizer Kompetenzzentrum für Sozialwissenschaften.
Mehr E-Health dank Rahmengesetz
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens müsse dringend voranschreiten, schreibt Interpharma in einer Mitteilung zum Diskussionspapier. Damit die Patientinnen und Patienten, die Forschung sowie das ganze Gesundheitssystem davon profitieren können, brauche es ein fundiertes und koordiniertes Vorgehen sowie einen klaren rechtlichen Rahmen, der auch Regeln zur Sekundärnutzung von Daten umfasst. Aktuell gleiche der Rechtsrahmen zur Nutzung von Gesundheitsdaten einem Flickenteppich, schreibt Interpharma weiter und beruft sich dabei auf ein 2022 in Auftrag gegebenes Gutachten.
Dass es ein solches Rahmengesetz braucht, weiss auch das Parlament, welches dem Bund bereits den Auftrag erteilte, ein solches auszuarbeiten.
Im Diskussionspapier (PDF) halten die Autoren die gemeinsamen Anforderungen, die die Forschung an ein solches Rahmengesetz stellt, fest. Darunter fallen:
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Die Definition von wichtigen Begriffen, die in allen Datenräumen genutzt werden
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Eine Zugangsnorm für öffentliche Daten und Anreize für private Akteure für Nachhaltigkeit in der Datenerhebung und - pflege
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Die wichtigsten Grundsätze der Konfliktlösung und des Ausschlusses von der Teilnahme an Datenräumen im Falle eines Verstosses
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Umriss der wichtigsten Aufgaben, Dienste und Finanzierungsmodelle einer Datenkoordinationsstelle oder eines Datenkoordinationssystems
Sowohl der Datenschutz als auch Rechte am Geistigen Eigentum, Unterlagenschutz und Geschäftsgeheimnisse seien dabei zu gewährleisten, merken die Autoren an.
Kompatibilität der Datenräume ist entscheidend
Das geplante Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten fokussiert nicht nur auf Gesundheitsdaten und den sogenannten Gesundheitsdatenraum, sondern übergreifend auf alle Datenräume. Es soll erstens die Sekundärnutzung von Daten ermöglichen und eine Orientierungshilfe für die einzelnen Datenräume sein, wie Interpharme erklärt. Zweitens muss beim Aufbau der Infrastrukturen, der jetzt im Gesundheitssystem geschehen soll, sichergestellt werden, dass Kompatibilität zwischen den Datenräumen besteht.
René Buholzer. CEO von Interpharma. (Source: Interpharma)
Interpharma-CEO René Buholzer erklärt: "Die Kompatibilität der Datenräume muss von Anfang an mitgedacht werden, damit wir in der Schweiz nicht in die Situation kommen, dass wir hochspezialisierte Silos ohne Mehrwert bauen."
Im Sommer 2023 veröffentlichte auch die Schweizerische Akademie der Technischen Wissenschaften (SATW), unterstützt von der Swiss Data Alliance und der Berner Fachhochschule, ein Faktenblatt zum selbstbestimmten Teilen von Daten in der Schweiz. Darin geht die SATW näher auf die drei Anwendungsbereiche Mobilität, Gesundheit und Bildung ein. Mehr dazu lesen Sie hier.
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