33 Millionen Betroffene

Massiver Datendiebstahl betrifft die Hälfte der französischen Bevölkerung

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von Yannick Chavanne und Übersetzung: Yannick Züllig

Die Daten von mehr als 33 Millionen Menschen in Frankreich sind von einem Datenhack betroffen. Die Pariser Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung eingeleitet.

Der beispiellose Datendiebstahl betrifft Patienten, medizinisches Fachpersonal und Apotheken (Source: Serkan Yildiz/Unsplash.com)
Der beispiellose Datendiebstahl betrifft Patienten, medizinisches Fachpersonal und Apotheken (Source: Serkan Yildiz/Unsplash.com)

Die Pariser Staatsanwaltschaft leitete eine Untersuchung wegen eines erheblichen Verstosses gegen personenbezogene Daten ein, der Viamedis und Almerys betraf, die sich mit der Verwaltung von Drittzahlern für zahlreiche Zusatzkrankenversicherungen und Krankenkassen beschäftigen, wie die französische Regierung mitteilte.

Dieser Cyberangriff, der sich Ende Januar ereignete, kompromittierte die Daten von mehr als 33 Millionen Menschen. Zu den kompromittierten Informationen gehörten der Familienstand, das Geburtsdatum, die Sozialversicherungsnummer sowie die Namen der Krankenversicherer und die Garantien der abgeschlossenen Verträge. Patientendaten wie Bankdaten, medizinische Daten, Gesundheitsrückerstattungen, Postanschrift, Telefonnummern oder E-Mails seien von der Verletzung nicht betroffen, so die Nationale Kommission für Informatik und Freiheiten (CNIL), die die Untersuchungen durchführt. Die staatliche Behörde, die für den Schutz personenbezogener Daten zuständig ist, warnt dennoch vor der möglichen Nutzung dieser Daten im Rahmen von Phishing-Kampagnen.

Mehreren Medienberichten zufolge, darunter Franceinfo, gilt der Datendiebstahl, von dem Viamedis und Almerys betroffen waren, als der größte, der jemals in Frankreich verzeichnet wurde. Laut RTL wurden sensiblere Daten von Angehörigen des Gesundheitswesens, darunter auch Apotheken, entwendet, darunter E-Mails oder auch Identifikationsnummern für das Unternehmensregister.

Die Brigade de Lutte Contre la Cybercriminalité hat eine vorläufige Untersuchung eingeleitet, um die Umstände dieses Datenverstoßes zu beleuchten und die Verantwortlichen zu ermitteln. Zu den in Betracht gezogenen Anklagepunkten gehören Angriffe auf automatisierte Datenverarbeitungssysteme und die betrügerische Sammlung personenbezogener Daten.

Von diesem Angriff betroffene Patienten haben die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen. Ein Musterbrief steht auf der Website www.cybermalveillance.gouv.fr zur Verfügung.

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