Konzept der Digitalen Gesellschaft

Wie der Datenschutz von morgen aussehen könnte

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von René Jaun und dwi

Mit ihrem "Datenschutz-Konzept 2.0" will die Digitale Gesellschaft die Diskussion um einen griffigeren Datenschutz anstossen. Im überarbeiteten Konzept definiert der Verein sechs Schutzziele und spricht auch die KI-basierte Datenbearbeitung an.

(Source: freepik.com)
(Source: freepik.com)

Es braucht neue Ansätze im Schweizer Datenschutz. Dieser Meinung ist die Digitale Gesellschaft, die darum das "Datenschutz-Konzept 2.0" ausgearbeitet hat, eine Neuauflage eines im November 2023 erstmals vorgestellten Dokuments. Das Konzept schafft neben einem wirksamen und zielgerichteten Datenschutz auch einen Rechtsrahmen für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz und bietet eine Lösung für die sogenannte Sekundärnutzung von Daten, teilt der Verein mit.

6 Schutzziele

"Unser Ziel bleibt, Datenschutz zu einer Selbstverständlichkeit zu machen, der nicht länger in der Verantwortung jedes Einzelnen liegt. Datenschutz muss systematisch und selbstverständlich sein", erklärt Erik Schönenberger, Geschäftsleiter der Digitalen Gesellschaft.

Das Schweizer Datenschutzgesetz wurde zuletzt vor rund zwei Jahren revidiert und trat am 1. September 2023 in Kraft. Die Digitale Gesellschaft bemängelt das Gesetz jedoch aus mehreren Gründen, angefangen bei seinem Zweck. Laut Artikel 1 sei der Zweck "der Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte der natürlichen Personen, über die Daten bearbeitet werden", zitiert die Organisation in der Einleitung des neuen Konzepts. Dies sei eine sehr offene und allgemeine Formulierung, und es bleibe unklar, was konkret geschützt werden soll.

Des Weiteren führt die Digitale Gesellschaft ein paar praktische Probleme mit dem aktuellen Datenschutzgesetz auf. So enthält das Gesetz etwa Bestimmungen zur Anonymisierung, für die ein weniger strenges Schutzniveau gilt. Jedoch zeige sich in der Praxis, dass eine tatsächliche Anonymität oft schwer zu gewährleisten sei. Ferner erwähnt die Digitale Gesellschaft die Kritik als individuelles Recht, die Verantwortung den Betroffenen zu überlassen; sei es, sich durch Cookie-Banner zu klicken, die richtigen Datenschutz-Einstellungen zu finden oder sich gegen übergriffige Praktiken zu wehren."

Angesichts dieser Defizite sei es erforderlich, den Datenschutz zu überdenken, so der Verein.

In der jetzt vorgestellten Version 2.0 definiert die Digitale Gesellschaft 6 klare Schutzziele:

  • Schutz vor Manipulation

  • Schutz vor Diskriminierung

  • Schutz vor Überwachung und Wahrung der Anonymität

  • Schutz vor Beeinträchtigung der Gesundheit sowie der Lebens- und Entwicklungschancen

  • Schutz vor Stigmatisierung

  • Schutz der offenen Gesellschaft und freien Demokratie

Im Vergleich zur Vorgängerversion ist der "Schutz vor Stigmatisierung" neu enthalten. Dafür tauchen das "Recht auf Transparenz und Pflicht zur Sorgfalt" sowie das "Recht auf Vergessenwerden" nicht mehr in der Zusammenfassung auf. Im Konzept sind die Punkte jedoch weiterhin enthalten, etwa im Kapitel zum "Schutz vor Stigmatisierung".

In ihrem Konzept regelt die Digitale Gesellschaft den "Umgang mit Daten und nicht bloss mit Personendaten an sich". Auch in der neuen Version definiert sie "ein absolutes Verbot für bestimmte Datenbearbeitungen, welche ein zu grosses Risiko für Individuen oder die Gesellschaft bergen und die Schutzziele nicht gewährleisten können", wie es in der Mitteilung heisst.

Das vollständige Konzept ist bei der Digitalen Gesellschaft abrufbar.

 

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