Freiwilliger Leitfaden

Experten entwickeln KI-Verhaltenskodex für EU-Kommission

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von Marc Landis und NetzKI Bot und fsi

Der Europäischen Kommission liegt die finale Fassung eines neuen, freiwilligen Verhaltenskodex für General-Purpose AI vor. Ein Expertengremium entwickelte das Instrument, um Anbietern und Anwendern die Einhaltung des AI Acts zu erleichtern.

(Source: mixmagic / AdobeStock.com)
(Source: mixmagic / AdobeStock.com)

Die Europäische Kommission hat die finale Fassung des "General-Purpose AI Code of Practice" für sogenannte Allzweck-KI (im Folgenden "General-Purpose AI" genannt) von einem unabhängigen Expertengremium vorgelegt erhalten. Laut einer Mitteilung der Kommission haben Experten das Dokument unter Mitwirkung von über 1000 Interessengruppen erarbeitet. Zu diesen gehörten unter anderem Modellanbieter, kleine und mittlere Unternehmen, Akademiker, KI-Sicherheitsexperten, Rechteinhaber und zivilgesellschaftliche Organisationen. Der Kodex soll als freiwilliges Instrument dienen, um die Industrie bei der Einhaltung der Vorschriften des KI-Gesetzes für General-Purpose AI zu unterstützen.

Die entsprechenden Regeln des AI Acts treten am 2. August 2025 in Kraft. Das KI-Büro der Kommission soll dann die Einhaltung des Gesetzes nach einem Jahr für neue KI-Modelle und nach zwei Jahren auch für bereits bestehende Modelle durchsetzen. Die Regelung zielt laut Kommission darauf ab, die Sicherheit und Transparenz jener General-Purpose-AI-Modelle zu gewährleisten, die auf den europäischen Markt gelangen.

"Transparency" und "Copyright", "Safety and Security"

Der Kodex gliedert sich demnach in drei Kapitel. Die Kapitel "Transparency" und "Copyright" richten sich an alle Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen. Der Abschnitt zur Transparenz soll es nachgelagerten Anbietern ermöglichen, die Modelle in ihre Produkte zu integrieren. Er enthält ein Formular zur Modelldokumentation, das den Anbietern erlaubt, die notwendigen Informationen zentral zu dokumentieren. Das Urheberrechtskapitel soll Anbietern Lösungen aufzeigen, wie sie eine mit dem EU-Urheberrecht konforme Richtlinie umsetzen können.

Das dritte Kapitel befasst sich mit "Safety and Security" und zielt auf eine begrenzte Anzahl von Anbietern der fortschrittlichsten Modelle ab. Dies betrifft Modelle, die systemische Risiken bergen könnten. Als Beispiele nennt die Kommission die Senkung der Hemmschwelle für die Entwicklung chemischer oder biologischer Waffen oder Risiken im Zusammenhang mit einem Kontrollverlust über das Modell. Das Kapitel enthält laut Kommission aktuelle Praktiken für das Management solcher Risiken.

Billigung durch Mitgliedstaaten und EU-Kommission

Als Nächstes müssen die Mitgliedstaaten und die Kommission den Kodex billigen. Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen, die den Kodex freiwillig unterzeichnen, können damit die Einhaltung der entsprechenden Verpflichtungen aus dem KI-Gesetz nachweisen. Gemäss der Europäischen Kommission profitieren die Unterzeichner von einem geringeren Verwaltungsaufwand und erhöhter Rechtssicherheit im Vergleich zu Anbietern, die die Einhaltung auf andere Weise nachweisen. Die Kommission wird den Kodex durch Leitlinien zu General-Purpose-AI-Modellen ergänzen und diese vor dem Inkrafttreten der Verpflichtungen veröffentlichen. Diese Leitlinien sollen klären, wer in den Anwendungsbereich der Regeln des KI-Gesetzes für General-Purpose-AI fällt.

 

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