Phisher angeln nach Krypto-Wallet-Daten
Cyberkriminelle versenden derzeit Phishing-Nachrichten im angeblichen Namen von Metamask. Ihr Ziel ist es, mithilfe der Wiederherstellungsphrase Kryptowährungen zu stehlen.
Die Kantonspolizei Zürich warnt auf "Cybercrimepolice.ch" vor Cyberkriminellen, die derzeit im vermeintlichen Namen von Metamask agieren. Die Bösewichte verbreiten dabei E-Mails, in denen sie behaupten, es sei eine Verifizierung des Krypto-Wallets erforderlich.

Screenshot der betrügerischen E-Mail. (Source: Cybercrimepolice.ch)
Wer auf den Link in der Nachricht klickt, um eine angebliche Einschränkung seines Wallets zu vermeiden, gelangt laut der Kapo stattdessen auf eine betrügerische Website. Dort würden potenzielle Opfer aufgefordert, ihr Wallet zu importieren - mit anderen Worten, die Wiederherstellungsphrase (auf Englisch Secret Recovery Phrase oder Seed Phrase) einzugeben.
Wie die Kantonspolizei Zürich weiter ausführt, weisen Krypto-Dienstleister wie Metamask ausdrücklich darauf hin, die Seed Phrase unter keinen Umständen an Dritte weiterzugeben. Des Weiteren würden Kundinnen und Kunden niemals aufgefordert, diese preiszugeben. Wer die Wiederherstellungsphrase kennt, erlangt Zugriff auf das Wallet - und kann anschliessend nach Belieben über die darin liegenden Kryptowährungen verfügen. Ein betroffenes Wallet ist demnach dauerhaft kompromittiert. Normalerweise gebe es zudem keine Möglichkeit zum Zurücksetzen einer Seed Phrase, schreibt die Kapo.

Screenshot der betrügerischen Website mit der Aufforderung, seine Seed Phrase einzugeben. (Source: Cybercrimepolice.ch)
Was Betroffene laut Kapo tun sollten:
- Potenzielle Betrugs-E-Mails an "Cybercrimepolice.ch" weiterleiten
- Absender, Domain und Inhalt von E-Mails besonders kritisch prüfen, wenn Zeitdruck aufgebaut wird oder Sicherheitswarnungen geltend gemacht werden
- Die Wiederherstellungsphrase niemals auf einer Website eingeben, deren Link per E-Mail, SMS oder Nachricht zugeschickt wurde
- Nur über offizielle Internetadressen oder über die zugehörige App auf einen entsprechenden Krypto-Dienstleister zugreifen
Sollte die Wiederherstellungsphrase bereits preisgegeben worden sein, müsse davon ausgegangen werden, dass das zugehörige Krypto-Wallet dauerhaft kompromittiert ist. Die Polizei empfiehlt in einem solchen Fall folgende Massnahmen:
- Falls noch Zugriff besteht, sollte man so schnell wie möglich versuchen, auf das kompromittierte Wallet zuzugreifen und die vorhandenen Kryptowährungen auf ein sicheres Wallet zu transferieren.
- Weiter sei dazu geraten, sich nach telefonischer Voranmeldung zur örtlichen Stelle der Kantonspolizei zu begeben und Anzeige zu erstatten.
Lesen Sie hier, wie sich Cyberkriminelle als Schweizer Institutionen ausgeben und potenzielle Opfer zu einer vermeintlichen Krypto-Registrierung drängen.
Wenn Sie mehr zu Cybercrime und Cybersecurity lesen möchten, melden Sie sich hier für den Newsletter von Swisscybersecurity.net an. Auf dem Portal lesen Sie täglich News über aktuelle Bedrohungen und neue Abwehrstrategien.
Wie gross die Erde ist - verglichen mit Ereignishorizonten supermassereicher Schwarzer Löcher
Scandit führt biometrische Altersprüfung für Selbstbedienungskassen ein
Das EPD bringt Spitälern und Pflegeheimen mehr Kosten und wenig Nutzen
In diesem Computerchip schwingt der Speicher
Interpol nimmt weltweit über 5800 Cyberbetrüger fest
Cloud Security braucht Sichtbarkeit über Identitäten, Daten und DNS
EU verpflichtet SAP zu flexibleren Supportregeln
Zürcher Adtech-Unternehmen Publica4 ernennt ersten CEO
Wenn die Cloud teurer wird als gedacht