Warum Spitäler ihre Patienten nur ausnahmsweise per Video überwachen sollten
Digitale Überwachungssysteme in Gesundheitseinrichtungen können die Sicherheit ihrer Patienten erhöhen, stellen aber auch einen Eingriff in deren Privatsphäre dar. Die Schweizerische Akademie für medizinische Wissenschaften plädiert für einen verantwortungsvollen Einsatz.
Digitale Überwachungssysteme sind in Schweizer Spitälern und Pflegeeinrichtungen auf dem Vormarsch. Doch unüberlegt sollten solche Systeme nicht genutzt werden, warnt die zentrale Ethikkommission der Schweizerischen Akademie für medizinische Wissenschaften (SAMW). Insbesondere bei routinemässig und dauerhaft eingesetzten Überwachungssystemen sollten Entscheidungsträger den Einsatz genau überlegen. Welche medizinethischen Fragen es zu berücksichtigen gilt, führt die Kommission in einer unlängst veröffentlichten Stellungnahme (PDF) auf.
Eingriff in die Privatsphäre
"Audiovisuelle und andere digitale Überwachungssysteme können einen Beitrag zur Sicherheit von Patienten bzw. Bewohnenden, zur Unterstützung der Betreuung und zur Effizienzsteigerung leisten", erklärt die SAMW. Sie hält aber auch fest, dass derartige Systeme immer in die Persönlichkeitsrechte bzw. Privatsphäre der betroffenen Personen eingriffen und konkretisiert: "Dies betrifft nicht nur Patienten und Bewohnende, sondern, wenn sie vom System erfasst werden, auch deren Angehörige, Besuchende sowie Gesundheitsfachpersonen und weitere Berufsgruppen".
Je nach verwendeter Technologie sei dieser Eingriff unterschiedlich schwer und hänge etwa davon ab, ob gegebenenfalls auf Abruf Einblicke in intime Handlungen möglich würden.
Eine dauerhafte und nicht anonymisierte Überwachung mittels Bild und Ton stellt demnach den schwersten Eingriff dar; mit Blick auf die Grundrechte des Einzelnen und die Datenschutzgesetzgebung seien hierfür kaum Rechtfertigungsgründe denkbar, findet die Ethikkommission. Doch auch bei weniger eingreifenden Überwachungssystemen brauche es nicht nur die Einwilligung der betroffenen Personen; es seien auch die persönlichkeits- und datenschutzrechtlichen Grundsätze einzuhalten.
Genaues Abwägen
Die SAMW empfiehlt, "die Eignung, Erforderlichkeit und Verhältnismässigkeit" jeder digitalen Überwachungsmassnahme abzuklären. Diese medizinethischen Punkte sollten Verantwortliche laut der Stellungnahme klären:
-
Zweck der Überwachung
-
(medizinische) Indikation
-
Wahrung der Verhältnismässigkeit (Wahl der am wenigsten invasiven Massnahme)
-
Transparenz und Information gegenüber allen betroffenen Personen
-
Informierte Einwilligung urteilsfähiger Personen resp. eine ärztliche Anordnung bei Urteilsunfähigkeit (eine stellvertretende Einwilligung ist i.d.R. nicht möglich) sowie Aufklärung über das Widerrufsrecht
-
Schutz der Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre durch eine möglichst sparsame Datenerfassung
-
Begrenzung der Datennutzung auf die angegebenen oder genehmigten Zwecke
-
Zeitliche Begrenzung der Überwachung
-
Begrenzung der Einsichtsmöglichkeiten bzw. Zugriffsrechte auf die erhobenen Daten
-
Rückverfolgbarkeit des Zugriffs auf die gesammelten Daten
-
Gewährleistung der Daten-und Informationssicherheit
-
Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu bewegungseinschränkenden Massnahmen, sofern es sich bei der Überwachung um eine solche handelt
-
Sorgfältige Dokumentation
-
Regelmässige Re-Evaluation der (medizinischen) Indikation
Unterschiedliche Ansichten
Bei länger dauernden Überwachung seien die Punkte regelmässig zu überprüfen, merkt die Ethikkommission an und fügt hinzu: "Unverzichtbar bleiben zudem eine verlässliche, persönliche Zuwendung und Betreuung. Nur so lassen sich die Chancen der digitalen Überwachungssysteme nutzen und gleichzeitig die medizinische Behandlungsqualität, die Einhaltung zentraler ethischer Prinzipien und die Rechte aller Beteiligten wahren."
Die SAMW-Empfehlungen scheinen plausibel und einfach umzusetzen – zumindest auf den ersten Blick. In der Praxis dürften Ethikkommission und medizinische Einrichtungen wohl hin und wieder unterschiedliche Ansichten haben. Ein Beispiel dafür schildert "Watson", welches über "Virtuel Care" berichtet, einem Videoüberwachungssystem des Luzerner Kantonsspitals (Luks). Man setze dieses System gezielt in definierten Fällen und ausschliesslich mit der vorgängigen Einwilligung der Patientinnen und Patienten" ein, erklärt das Spital gegenüber dem Newsportal. Man nutze das System bei Bedarf etwa "bei Delir, Weglaufgefährdung oder Sturzrisiko".
Doch genau für diese Anwendungsfälle gäbe es weniger eingreifende Alternativen, kontert Regina Aebi-Müller von der Universität Luzern, welche die SAMW-Arbeitsgruppe hinter der Stellungnahme leitete. Gegenüber Watson erklärt sie, Patienten im Delir fehle die Urteilsfähigkeit und damit die Voraussetzung für eine Einwilligung in die Überwachung. "Eine Fernüberwachung kann sogar delirfördernd sein, weil ein Überwachungssystem verunsichernd wirkt", so die Rechtsprofessorin. Patienten in akutem Verwirrtheitszustand seien vielmehr auf regelmässige persönliche Betreuung angewiesen.
Bei Weglaufgefahr empfiehlt Aebi-Müller statt einer Videoüberwachung eine Trittmatte, die einen Alarm auslöst, sobald ein Patient sein Bett oder sein Zimmer verlasse. Und im Falle von Sturzprävention würden Radarsysteme einen weniger tiefen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Patienten bewirken.
Gegenüber "Watson" ergänzt das Luks, man prüfe die neuen Empfehlungen der Ethikkommission und deren Auswirkungen.
Lesen Sie auch: Ein US-amerikanisches Spital testete den Einsatz von KI in der Palliative Care und kommt zu vielversprechenden Ergebnissen. Auch im Schweizer Gesundheitswesen sind Innovationen in diesem Bereich bitter nötig.
Weniger Tierversuche dank virtueller Maus
Best of Swiss Apps 2026 steht vor der Tür
Wie das CSCS und Apertus die KI-Zukunft der Schweiz sichern
EPFL ermöglicht Cloud-Zugang zu Quantencomputern
So lassen sich schützenswerte Daten verteilt verarbeiten
Warum Spitäler ihre Patienten nur ausnahmsweise per Video überwachen sollten
Augmented HR: Technologie trifft Organisation
Best of Swiss Software startet in die dritte Runde
Wenn Produktbeschreibungen total versagen