Kritik an Bundesverwaltung

Digiges fordert echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung fürs E-GD

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von René Jaun und cka

Die Digitale Gesellschaft ist unzufrieden mit dem Gesetzesvorschlag für das elektronische Gesundheitsdossier. Der Verein bemängelt die definierte Sicherheitsarchitektur. Er fordert dezentrale Datenspeicherung mit echter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.

(Source: Toowongsa / stock.adobe.com)
(Source: Toowongsa / stock.adobe.com)

Das Gesetz zum geplanten elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) ist mangelhaft. Dieser Meinung ist die Digitale Gesellschaft (Digiges). Der Verein, der sich für digitale Privatsphäre und Datenschutz einsetzt, kritisiert in einer Mitteilung die im Gesetzesvorschlag enthaltenen Vorgaben bezüglich Sicherheit und Verschlüsselung.

Das vorgesehene Gesetz stelle nicht sicher, dass nur die Betroffenen über die Schlüssel verfügten und damit allein bestimmen könnten, wer ihre Gesundheitsdaten entschlüsseln dürfe, kritisiert die Digitale Gesellschaft. Sie plädiert in der Mitteilung dafür, ein Gesundheitsdossier mit echter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu ermöglichen. Das aktuelle Gesetz mache genau dies unmöglich.

Dass das Anliegen des Vereins umsetzbar wäre, belegt die Digitale Gesellschaft anhand einer vom Bund bei der EPFL in Auftrag gegebenen Studie. Darin wird unter anderem das Modell einer entsprechenden Sicherheitsarchitektur skizziert: "Ihre Variante III legt die Schlüssel bei den Nutzerinnen und Nutzern ab. Der Betreiber des E-GD erhält weder Zugriff auf diese Schlüssel noch auf die Gesundheitsdaten im Klartext. Die Studie beschreibt zudem technische Lösungen für Notfallzugriffe und die Wiederherstellung verlorener Schlüssel", fasst die Digitale Gesellschaft zusammen.

Zudem übt der Verein Kritik am Bundesamt für Gesundheit (BAG). Es habe gegenüber dem Parlament ausgesagt, beim von der EPFL skizzierten Vorschlag lägen Infrastruktur und Schlüsselwiederherstellung "vollständig in der Verantwortung der Nutzenden - ohne institutionelle Absicherung". Diese Darstellung sei "nicht bloss verkürzt, sondern in einem für die politische Beurteilung zentralen Punkt irreführend."

Der Nationalrat diskutiert das geplante Gesetz zum E-GD voraussichtlich am 14. September. Danach geht es weiter an den Ständerat.

 

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