NISV-Änderungen

Politiker fordern besseren Mobilfunk, Ärzte warnen vor Strahlen

Uhr | Aktualisiert

Der Bundesrat will die Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) anpassen. Obwohl Mobilfunkstrahlung mit einem erhöhten Krebsrisiko in Verbindung steht.

Dr. Martin Forter, Geschäftsführer Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) (Quelle: Dave Joss Photography)
Dr. Martin Forter, Geschäftsführer Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) (Quelle: Dave Joss Photography)

Am 25. Februar 2015 hat der Bundesrat den Postulaten von Ruedi Noser und der FDP eine Abfuhr erteilt. Die Postulate hatten die Überprüfung der Rahmenbedingungen beim zukünftigen Ausbau der Mobilfunknetze gefordert. Der Bundesrat befand jedoch, dass die Anlagegrenzwerte technisch, betrieblich und wirtschaftlich tragbar seien.

Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) reagierten damals erfreut über die Situationsanalyse des Bundesrats. Der Verein fordert einen strahlenreduzierten Netzausbau und unabhängig finanzierte Forschung, denn die WHO hatte die Mobilfunkstrahlung bereits 2011 als möglicherweise krebserregend für den Menschen heraufgestuft.

Die FDP macht unbeirrt weiter

Trotzdem hat die FDP Anfang Jahr eine Motion eingereicht, die die Zustimmung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats erhielt. Die Motion verweist auf die Analyse des Bundesrats von 2015 und hält fest, dass dieser darin "eindrücklich die heutigen Schwierigkeiten beim Ausbau der Mobilfunknetze in der Schweiz und ihre Ursachen" beschrieb.

Mit der Motion soll die Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) angepasst werden, damit einerseits die Grenzwerte für Mobilfunkantennen erhöht und andererseits die Rahmenbedingungen für den Bau von Anlagen vereinfacht werden können. Zudem soll ein Monitoring aufgebaut werden, um die Belastung durch nichtionisierende Strahlung besser zu erfassen.

Der Bundesrat hat seine Meinung geändert

Wie Georg Därendinger von der FDP gegenüber der Redaktion sagt, beantragt der Bundesrat die Motion zur Annahme. Somit ist sie behandlungsreif und der Nationalrat wird sich wahrscheinlich in der Sommersession damit befassen.

Bei den AefU ist man über den plötzlichen Sinneswandel des Bundesrats überrascht. Nicht zuletzt weil 2014 eigens hierfür beauftragte Experten berichtet hatten: "Negative gesundheitliche Auswirkungen wie erhöhtes Krebsrisiko und Beeinträchtigung des Wohlbefindens können nicht ausgeschlossen werden."

Gesundheitliche Bedenken sind uninteressant

Auch die geringe mediale Beachtung finden die AefU erstaunlich. "Umso mehr, weil bei den repräsentativen Bevölkerungsbefragungen Omnibus des Bundesamts für Statistik sowohl im Jahr 2011 als auch 2015 über die Hälfte der Befragten die Strahlung von Mobilfunkantennen als gefährlich oder eher gefährlich eingeschätzt hatten", wie Dr. Martin Forter, Geschäftsleiter AefU, der Redaktion sagt. 10 Prozent der Befragten würden sich zudem zu Hause durch Mobilfunkantennen oder Starkstromleitungen eher gestört oder sehr gestört fühlen. 

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