Big Brother am Arbeitsplatz
Der Leitfaden des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten über die Internet- und E-Mail-Überwachung am Arbeitsplatz sei von der Lehre mehrheitlich bestätigt worden. Dies schreibt Giordano Costa, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Datenschutzbeauftragten des Kantons Tessin, in einem Artikel in der Online-Fachzeitschrift Jusletter.
Die juristische Lehrmeinung hat den Leitfaden des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten über die Internet- und E-Mail-Überwachung am Arbeitsplatz weitgehend bestätigt. Dies schreibt Giordano Costa, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Datenschutzbeauftragten des Kantons Tessin, in einem Artikel der Online-Fachzeitschrift Jusletter. In seinem Artikel spricht er sich für die gesamtschweizerische formelle Regelung der Internet- und E-Mail-Überwachung am Arbeitsplatz aus.
Ausspionieren verboten
Wie Costa schreibt, sei die personenbezogene Auswertung der Logfiles durch den Arbeitgeber erlaubt. Diese dürfe jedoch erst nach dem Aufdecken eines Missbrauchs oder nach Entstehen eines konkreten Missbrauchsverdachts in der präventiven Überwachungsphase durchgeführt werden. Das personenbezogene Ausspionieren des Arbeitnehmers durch Spionageprogramme oder ständige personenbezogene Auswertung der Logfiles sei hingegen verboten.
Obwohl die Rechtssprechung noch nicht gefestigt sei, hätten Bund und mehrere Kantone bereits rechtliche Grundlagen für die Internet- und E-Mail-Überwachung am Arbeitsplatz erlassen oder seien daran, dies zu tun.
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