Bundesgericht begründet Urteil über lezte Meile
Das Bundesgericht hat den Entscheid, dass Swisscom den Zugang zur letzten Meile der Konkurrenz vorläufig nicht öffnen müsse, begründet. Sowohl der offene Ausgang beim Hauptentscheid als auch die vergleichbaren Interessen von Swisscom und diAx beziehungsweise TDC Switzerland AG würden keine Änderung der heutigen Situation rechtfertigen. Das Bundesgericht hielt fest, dass die Interessen beider Parteien gewichtig seien. Swisscom wollen den Aufwand vermeiden, den die Vorarbeiten zur Zugangsgewährung hervorriefen, da sich diese nämlich als vergeblich erweisen könnten, falls Swisscom im Hauptentscheid Recht bekäme. Der Ausgang des Hauptentscheids sei allerdings noch nicht voraussehbar, welshalb es nicht gerechtfertigt sei, die bisherige Situation zu ändern und damit auf dem Markt allenfalls unüberschaubare Folgen auszulösen. Mit dem Hauptentscheid ist in der zweiten Jahreshälfte 2001 zu rechnen.
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