Bundesgericht: Swisscom muss Tarife nicht senken
Das Bundesgericht in Lausanne hat die provisorische Verfügung der ComCom aufgehoben, wonach die Swisscom den Tarif für die Übernahme ausländischer Mobilfunkgespräche ihrer Konkurrentin TDC senken muss. Die TDC Switzerland AG hatte die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) im August 2000 ersucht, die Swisscom bei den Tarifen für die Übernahme von TDC-Gesprächen auf ihr Mobilfunknetz zu einer Senkung zu verpflichten. Im April 2001 verfügte die ComCom eine vorsorgliche Preissenkung von 38 auf 23 Rappen pro Minute für TDC-Gespräche aus dem Ausland. Die Swisscom hat darauf die Verfügung der Comcom angefochten und hat jetzt (vorläufig) Recht bekommen.
Die Begründung des Bundesgerichts lehnt sich an bekannte Argumente in vergleichbaren Streitereien (letzte Meile): Es könnten sich auf Grund der vorsorglichen Massnahme Marktverschiebungen zu Lasten der Swisscom einstellen, die kaum mehr rückgängig zu machen wären. Die Sachlage sei deshalb bis zum Hauptentscheid der ComCom beizubehalten, zumal der Ausgang dieses Verfahrens entgegen der Auffassung der ComCom alles andere als eindeutig sei. Ein pikantes Detail: Neben der Ablehnung seiner Verfügung erhält die Comcom noch einer Tritt ans Bein. Weil die Verfügung teilweise in Englisch verfasst war, wird sie vom Bundesgericht gerügt. Englisch sei keine Amtssprache. Die Rüge richtet sich nicht gegen einzelne englische Ausdrücke, sondern gegen ganze Passagen in der Verfügung. (Urteil 2A.206/2001 vom 24. Juli 2001)
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