Bundesrat setzt neues Urherberrecht in Kraft
Der Bundesrat beschloss gestern Mittwoch, die von den Eidgenössischen Räten am 5. Oktober 2007 verabschiedeten Gesetzesänderungen auf den 1. Juli 2008 in Kraft zu setzen.
Das neue Gesetz will vor allem verbieten, dass technische Massnahmen wie Zugangsschranken bei Internetdiensten oder Kopiersperren auf CDs und DVDs umgangen werden. Auch die Herstellung und der Vertrieb von Umgehungssoftware oder das Anbieten von Dienstleistungen zur Umgehung von Schutzvorrichtungen sollen verboten werden. Damit mit dem Verbot nicht auch legale Werkverwendungen betroffen sind, soll eine Fachstelle mit den betroffenen Kreisen zusammenarbeiten. Zum Leiter der beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum einzurichtenden Beobachtungsstelle hat der Bundesrat Carlo Govoni gewählt. Govoni arbeitet seit 1973 im Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum, seit 1996 als Leiter der Abteilung Urheberrecht.
Der Download von Werken zum persönlichen Gebrauch soll weiterhin uneingeschränkt bleiben – dem Konsumenten wird nicht zugemutet, zwischen legalen und illegalen Angeboten unterscheiden zu müssen. Wer den Zugang zu eigenen Dateien ermöglicht, sei bereits nach geltendem Recht strafbar, daran soll sich nichts ändern.
Neben den Urhebern können nun auch Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen bestimmen, ob und wie ihre Werke und Leistungen über das Internet verbreitet werden dürfen.
Neben der Gesetztesteilrevision sollen zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) von 1996 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte ratifiziert werden. Gemäss Bundesrat soll sich die Schweiz damit an der internationalen Harmonisierung des Urheberrechts beteiligen und ihr Urheberrecht dem Schutz-Niveau der 127 Mitgliedstaaten der WIPO anpassen.
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