Bundesrat übergibt Gesetzesvorschlag für Entbündelung ans Parlament

Uhr | Aktualisiert
Der Bundesrat hat eine Botschaft zur Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) bezüglich Entbündelung der letzten Meile an das Parlament verabschiedet. Im vergangenen Frühling hatte der Bundesrat die Fernmeldedienstverordnung (FDV) auf den 1. April geändert. Diese ermöglichte eine unverzügliche Öffnung der letzten Meile für alle Teilnehmer des Telekommunikationsmarktes. Um jedoch diesen weitreichenden Marktöffnungsschritt auf eine solide politische Grundlage zu stellen, wurde entschieden, die Entbündelung in die laufende Revision des FMG einzubauen. Der Bundesrat erfülle damit, so die Pressemitteilung des UVEK, eine Forderung der zuständigen Fachkommissionen des Parlaments. Marktbeherrschende Fernmeldedienstanbieterinnen sollen nach dem Gesetzesentwurf verpflichtet werden können, einen transparenten und nicht diskriminierenden Zugang zu ihren Diensten und Einrichtungen zu kostenorientierten Preisen anzubieten. Der Zugang zum Telekommunikationsmarkt soll unter dem geänderten Fernmeldegesetz nicht mehr von einer staatlichen Bewilligung abhängen. Fernmeldedienstanbieter werden einzig verpflichtet, ihre geplante Tätigkeit dem zuständigen Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) zu melden. Konzessionen werden aber weiterhin nötig sein für die Pflicht, die Grundversorgung sicherzustellen, und für die Nutzung des Funkfrequenzspektrums. Die Revision des FMG soll ausserdem E-Mail-Marketing auf eine rechtliche Grundlage stellen und sieht im aktuellen Entwurf einen Opt-in-Zwang vor.