Vorlage zum neuen Nachrichtendienstgesetz

Darf der Bund in Zukunft hacken?

Uhr | Aktualisiert

Die Vorlage zum neuen Nachrichtendienstgesetz dürfte noch einiges zu reden geben.

Der Nachrichtendienst soll mehr Kompetenzen im Kampf gegen Bedrohungen erhalten. Daher hat der Bund am Freitag das Vernehmlassungsverfahren zum neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) eröffnet. Das NDG ersetzt die bisherigen Rechtsgrundlagen für die Arbeit des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) und soll laut Verteidigungsminister nur in Ausnahmefällen, sprich in etwa zehn Fällen pro Jahr, zum Tragen kommen.

Der Gesetzesentwurf enthält Neuerungen zu  Informationsbeschaffungsmassnahmen. Dazu gehören die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs sowie der Einsatz von technischen Überwachungsgeräten im privaten Bereich.

Das Parlament hatte diese Massnahmen 2009 abgelehnt, als es über die Vorlage BWIS II (BWIS = Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit) entscheiden musste. Sie werden folglich in überarbeiteter Form neu vorgeschlagen.

Laut dem Bericht zum Vorentwurf des neuen NDG beantragt der Bundesrat die Einführung folgender neuer, genehmigungspflichtiger Informationsbeschaffungsmassnahmen im Inland:

  • Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
  • Auskünfte über die Fernmelde- und Postverbindungen überwachter Personen
  • Auskünfte über den Standort von Antennen, mit denen das Mobiltelefon einer überwachten Person verbunden ist
  • Einsatz von technischen Ortungsgeräten, um den Standort und die Bewegungen von Personen oder Sachen festzustellen
  • Einsatz von technischen Überwachungsgeräten zur Abhörung oder Aufzeichnung von Privatgesprächen und zum Beobachten oder Aufzeichnen von Vorgängen an nicht öffentlichen Orten
  • Eindringen in Computersysteme und –netzwerke zur Beschaffung von Informationen oder um den Zugriff auf Informationen zu stören, zu verhindern oder zu verlangsamen

Die neue Vorlage führte am Wochenende zu lebhaften Diskussionen in den Medien, weil viele die Tendenz zu einem überwachungsstaat befürchten. So titelte die Sonntagszeitung beispielsweise mit "Lizenz zum Cyberkrieg" und die Piratenpartei Schweiz twitterte "Neuer Anlauf für den Lauschangriff".