Das Bakom richtet eine Schlichtungsstelle für Telekommunikation ein

Uhr | Aktualisiert
von nba@netzwoche.ch
Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) wird bis 1. Juli 2008 eine unabhängige Schlichtungsstelle für Telekommunikation aufbauen. Diese Entscheidung wurde in Übereinstimmung mit dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) getroffen. An die Schlichtungsstelle können sich die Konsumenten bei Streitigkeiten mit ihren Anbietern von Fernmelde- oder Mehrwertdiensten wenden. Sie soll den Konsumenten die Möglichkeit bieten, Auseinandersetzungen beizulegen, ohne vor Gericht gehen zu müssen. Das Verfahren soll einfach, rasch und kostengünstig sein. Gegenstand einer Schlichtung können zum Beispiel die Anfechtung einer Rechnung, der Abschluss oder die Kündigung eines Vertrags, die Dienstqualität, Anrufe auf 0900-Nummern mit Preisaufschlag oder die Nutzung von abonnierten SMS-Diensten sein. Versagt die Schlichtung, können die Parteien jederzeit ein Gericht anrufen. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens gehen zu Lasten der beteiligten Anbieter von Fernmelde- oder Mehrwertdiensten.