Das EDÖB zu Internet-Tauschbörsen und biometrischen Daten in Ausweisen
Neben den Themen Videoüberwachung, Hooliganismus, Dopingbekämpfung und Personendaten von Krankenkassen waren auch die Einführung biometrischer Daten in Ausweisen und Internet-Tauschbörsen Bereiche, die den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) im letzten Jahr beschäftigt haben. Dies geht aus dem 15. Tätigkeitsbericht, der den Zeitraum von 1. April 2007 bis 31. März 2008 umfasst, hervor.
Unter anderem heisst es im Dokument, dass bei Peer-to-peer-Netzwerken datenschutzrechtliche Prinzipien missachtet und das Fernmeldegeheimnis in rechtsmissbräuchlicher Weise umgangen werden. Dennoch dürfe die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen nur unter Wahrung des Persönlichkeitsschutzes erfolgen.
Zum Thema biometrische Daten in Ausweisen lässt das EDÖB verlauten, dass aus datenschutzrechtlicher Sicht nichts gegen ihre Aufnahme im Schweizer Pass spreche, wenn damit das Ziel des Abgleichs des Passträgers mit dem Passinhaber verfolgt werde. Für diese so genannte Authentifizierung genüge es, wenn die Fingerabdrücke lediglich auf dem Reisedokument verfügbar seien.

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