Erste Urteile wegen illegalem MP3-Angebot in CH

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Das Bezirksgericht Bremgarten hat zwei Männer wegen Verletzung des Urheberrechtsgesetzes zu je 1000 Franken Busse verurteilt. Einer der beiden Jugendlichen habe eine eigene Website betrieben und dort MP3-Dateien zum kostenlosen Download angeboten, auch nachdem ihn Sony Deutschland auf die rechtlichen Probleme hingewiesen habe, schreibt die Aargauer Zeitung. Im Sommer 2000 hatten die Suisa, die Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke und die International Federation Of Producers Of Phonograms And Videograms (IFPI) Schweiz Strafantrag gestellt. In einem aussergerichtlichen Vergleich musste der junge Mann nach einer Hausdurchsuchung 10000 Franken für den Schaden und Rechtskosten bezahlen. Dennoch wollten die beiden Kläger ihn auch strafrechtlich belangen. Mitangeklagt war ein Bekannter des MP3-Anbieters, der ihm den Server zur Verfügung gestellt und selbst MP3-Dateien angeboten hatte. Auch er wurde in einem aussergerichtlichen Vergleich zu 14000 Franken verdonnert. Zudem wurden alle MP3-Dateien der beiden Angeklagten gelöscht und schwarz gebrannte CDs zerstört. Wie IFPI-Anwalt Peter Vossler der Aargauer Zeitung mitteilte, stapelten sich bei der IFPI Schweiz derzeit etwa 1000 Dossiers über illegalen MP3-Austausch. In den meisten Fällen komme es aber zu rein aussergerichtlichen Regelungen.