EU bestätigt Strafe gegen Microsoft
Das EU-Gericht erster Instanz bestätigte heute Vormittag die Entscheidung der EU-Kommission im Kartellstreit mit Microsoft von März 2004. Dies gilt für das Bussgeld in Höhe von 497 Millionen Euro und für die Auflagen, namentlich dass Microsoft der Konkurrenz technische Einzelheiten zu den Schnittstellen mit Windows offen legen muss.
Microsoft wurde damals auferlegt, innerhalb von 120 Tagen die technischen Einzelheiten zu den Schnittstellen zugänglich zu machen und innert 90 Tagen eine Windows-Version ohne Media-Player anzubieten. Letztere Anforderung erfüllte Microsoft, doch die Öffnung der Schnittstellen betrachtete Microsoft als Angriff auf den Urheberrechtsschutz und weigerte sich, dies zu tun. Im Sommer 2006 verhängte deswegen die EU-Kommission eine Busse von 280,5 Millionen Euro, diese steigt pro Tag der Nichteinhaltung um 2 Millionen Euro.
Es geht im Kern des Rechtstreits also um die Frage, inwieweit ein marktbeherrschender Konzern sein geistiges Eigentum schützen kann, wenn dadurch der Wettbewerb eingeschränkt wird. Das Gericht sah es nun als erwiesen an, dass der Schutz geistigen Eigentums in einer solchen Situation nicht greift.
Microsoft steht das Recht zu, innerhalb von zwei Monaten eine Berufung am EU-Gerichtshof einzureichen. Microsofts Jurist in dieser Sache, Brad Smith, sagte gegenüber den Medien, man habe noch keine Zeit gehabt, das Gerichtsurteil genau zu lesen. Erst danach werde man entscheiden, wie nun vorzugehen sein. Im Laufe des Tages will Microsoft ausführlicher zu der Entscheidung Stellung nehmen.
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