EU-Kommission blockt Antrag von Microsoft ab
Die EU-Kommission hat Vorschläge von Microsoft zur Überwachung der EU-Kartellauflagen als ungenügend zurückgewiesen. Die Vorschläge seien inakzeptabel, hiess es gestern Mittwoch in Brüssel. Insbesondere wurde kritisiert, dass Microsoft ein Vetorecht bei der Aufgabenfestlegung des Treuhänders beanspruche, der die Einhaltung der von der Kommission geforderten Auflagen kontrollieren soll. Microsoft hat auf den Befund darauf umgehend verlauten lassen, dass der Vorschlag durchaus im Einklang mit den vor einem Jahr von der Kommission gegen Microsoft erlassenen Sanktionen stehe. Im März 2004 hatte die EU-Kommission den Softwarekonzern wegen Marktmissbrauchs mit einem Bussgeld von rund 500 Millionen Euro bestraft und eine Reihe von Auflagen für mehr Wettbewerb verfügt.
Wie die New York Times zum Thema meldet, wird von Seiten der EU auch zunehmend bezweifelt, ob Microsoft die Auflagen in befriedigender Weise erfüllen wird, die im Zusammenhang mit der Entbündelung der diversen auf Windows vereinten Programme gestellt wurden. So soll das vom Windows Mediaplayer entkoppelte Windows nicht gleich reibungslos mit anderen Multimedia-Programmen zusammenarbeiten wie mit dem Realplayer. Sollte der Softwarekonzern die Bedingungen nicht erfüllen, drohen ihm Geldbussen von bis zu fünf Prozent des Weltumsatzes pro Tag. Microsoft hat bis am 11. April Zeit für eine offizielle Stellungnahme.
Wie die New York Times zum Thema meldet, wird von Seiten der EU auch zunehmend bezweifelt, ob Microsoft die Auflagen in befriedigender Weise erfüllen wird, die im Zusammenhang mit der Entbündelung der diversen auf Windows vereinten Programme gestellt wurden. So soll das vom Windows Mediaplayer entkoppelte Windows nicht gleich reibungslos mit anderen Multimedia-Programmen zusammenarbeiten wie mit dem Realplayer. Sollte der Softwarekonzern die Bedingungen nicht erfüllen, drohen ihm Geldbussen von bis zu fünf Prozent des Weltumsatzes pro Tag. Microsoft hat bis am 11. April Zeit für eine offizielle Stellungnahme.
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