Google verliert erneut gegen G-Mail
Daniel Giersch, Betreiber des den Grundsätzen des Postgeheimnisses unterliegenden Mail-Systems „G-Mail“, hat in einer weiteren deutschen gerichtlichen Instanz gegen Google gewonnen. Das Hanseatische Oberlandesgericht stellte in seinem gestern erlassenen Urteil fest, dass Google das Zeichen „Gmail“ für seinen Mail-Dienst in Deutschland nicht verwenden dürfe, da es sich bei Gierschs Anspruch um «die prioritätsälteren Markenrechte» handle. Giersch ist seit 2000 Inhaber des Markennamens „G-Mail“ (und ebenso „Gmail“).
Bereits im Februar dieses Jahres hatte auch das Zürcher Handelsgericht in erster Instanz eine Klage Googles gegen Giersch abgelehnt. Google verfolgte die Klage in der Absicht, sich in der Schweiz die alleinigen Markenrechte für „Gmail“ zu sichern. Allerdings dürfen in der Schweiz sowohl Google als auch Giersch den Namen Gmail nutzen. Auch in Österreich wurde ein Verfahren zugunsten von Giersch beendet. Wenig anders erging es Google auf europäischer Ebene.
Nichtsdestotrotz zeigt sich Google kämpferisch. Gierschs Anwalt Stefan Eble deutete in einer Pressemitteilung an, dass Google bereits schriftlich angekündigt habe, Giersch ausserhalb von Deutschland so lange zu bekämpfen, bis er die in Deutschland geltend gemachten Ansprüche fallen lasse.
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