Herunterladen für den privaten Gebrauch bleibt erlaubt - Diskussion um MP3-Gebühr noch offen
Das Herunterladen von Inhalten zum privaten Gebrauch bleibt uneingeschränkt erlaubt. Dies bestimmte gestern der Nationalrat im Rahmen der Revision des Urheberrechts. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Inhalte legal oder illegal zum Herunterladen angeboten werden. Eine Minderheit um den FDP-Nationalrat Kurt Fluri (SO) beantragte, dass das Herunterladen von Werken, die von „offensichtlich unerlaubten“ Anbietern stammen würden, verboten sei. Dieser Antrag wurde aber klar abgelehnt: Für Konsumierende sei es beinahe unmöglich, zwischen legalem und illegalen Quellen zu unterscheiden, ein solches Verbot sei gar nicht durchführbar und würde unzählige Konsumenten kriminalisieren.
Nicht zu Ende diskutiert ist die Frage nach den Gebühren für MP3-Player. Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid von diesem Sommer dürfen seit dem 1. September Urheberrechtsgebühren auf digitale Speichermedien wie MP3-Playern und Festplattenrekordern erhoben werden. Bei MP3-Player mit einer Harddisc sind es knapp 47 Rappen pro Gigabyte und bei Festplattenrekordern rund 35 Rappen pro Gigabyte. Zahlreichen Parlamentariern missfällt, dass Kunden, die MP3-Stücke kaufen und anschliessend auf ihren MP3-Player laden, doppelt zur Kasse gebeten werden. Wie dieses Problem behoben werden kann, soll allerdings erst diskutiert werden, wenn das Gesetz zu Ende beraten ist.
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