Illegale Inhalte: Bundesrat will Provider vermehrt zur Verantwortung ziehen

Uhr | Aktualisiert
Der Bundesrat will sich bei der Bekämpfung von Straftaten mittels elektronischer Kommunikationsnetze (Netzwerkkriminalität) verstärkt engagieren: Einerseits soll die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Provider für illegale Inhalte im Internet speziell geregelt werden. Andererseits werden neue Ermittlungsmöglichkeiten des Bundes vorgeschlagen. Neu sollen sich Hosting-Provider, die im Nachhinein von illegalen Inhalten erfahren, strafbar machen, wenn sie die Nutzung dieser Informationen nicht verhindern oder entsprechende Hinweise nicht an die Strafverfolgungsbehörde weiterleiten. Bisher konnten Hosting-Provider nämlich nur dann als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe belangt werden, wenn sie vorsätzlich illegale Informationen auf ihre Rechner aufschalten liessen. Der zweite Gesetzesentwurf soll die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bei der Strafverfolgung von Netzwerkdelikten verbessern. Diese Neuregelung der Kompetenzen der Bundesbehörden beruht auf Vorschlägen der im Jahre 2002 vom EJPD eingesetzten Arbeitsgruppe "Genesis". Unter der Leitung der Genesis-Arbeitsgruppe wurde zwischen 2002 und 2004 bereits die gesamtschweizerischen Aktion "Genesis" gegen Kinderpornografie im Internet durchgeführt.