Inserate-Fishing erlaubt, ImmoScout24 klagt trotzdem

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Nexpage, Betreiber des Immobiliensuchservices anzeiger.ch, darf weiterhin fremde Immo-Sites mit Suchrobotern abgrasen und mit so gefischten Anzeigen sein Portal füllen. Dies Entschied das Luzerner Obergericht. Die Klage verschiedener Immobilienplattform-Anbietern, darunter Homegate, ImmoScout24, Swissclick und Tamedia, wurde in zweiter Instanz abgewiesen. Noch nicht entschieden sei jedoch, ob die Kläger ihre Klage in letzter Instanz noch bis vors Bundesgericht weiterziehen wollen, berichtete die zur Tamedia gehörende SonntagsZeitung. Trotz Niederlage in zweiter Instanz will ImmoScout24 nun auch gegen Comparis und dessen Dienst Homefinder vorgehen. Immoscout24 habe vor Gericht um den Erlass einer vorsorglichen Massnahme gegen den Homefinder ersucht, teilte Comparis mit. Die Immobilienplattform werfe comparis.ch vor, gegen angeblich rechtsverbindliche Website-Nutzungsbedingungen zu verstossen. Comparis verhalte sich durch die Erhebung von Inserateinformationen für den Betrieb ihrer Suchmaschine unlauter und störe somit den Besitz der Immoscout24 AG übermässig. Die Verhandlung wurde vom zuständigen Gericht im Kanton Freiburg auf Ende September angesetzt. comparis.ch ist über das rechtliche Vorgehen der Immoscout24 AG erstaunt und weist deren Klage und Vorwürfe vollumfänglich als unhaltbar zurück. Die Rechtmässigkeit der zu Jahresbeginn lancierten Suchmaschine sei durch namhafte Rechtsexperten bestätigt worden, teilt Comparis mit. Zu den Einzelheiten will die Online-Vergleichsplattform jedoch wegen des laufenden Verfahrens keine Stellung nehmen. Auch Immoscout24 wolle aufgrund des aktuell laufenden Verfahrens keine Stellungnahme abgeben, sagte Immoscout24-Pressesprecher Stefan Züger dem NetzwocheTicker.