Keine Anzeichen für Einigung im EU-Microsoft-Verfahren

Uhr | Aktualisiert
Der vorsitzende Richter der vierten Kammer Hubert Legal erkennt im Kartellverfahren der EU gegen Microsoft keine Anzeichen, die auf eine Einigung hinweisen würden. Weder habe die EU-Kommission eine entgegenkommende Haltung angedeutet noch zeige Microsoft Absichten, seinen Widerspruch gegen die im März vorigen Jahres verhängten Sanktionen fallen zu lassen, gab Legal vergangene Woche gegenüber der Nachrichtenagentur Bloomberg zu Protokoll. Einen Antrag auf ein Schnellverfahren, durch das der Prozess innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden könnte, sei bisher von keiner der Parteien gestellt worden. In den kommenden Wochen werde das Gericht entscheiden, welche Firmen und Organisationen sich in das Verfahren einmischen dürfen. Bisher seien zehn Anfragen eingegangen. Von wem diese stammen, wollte Legal gegenüber Bloomberg jedoch nicht verraten. Laut Legal soll die Anhörung noch in diesem Jahr, möglicherweise im Oktober oder November, durchgeführt werden.
Microsoft wurde im März 2004 von der EU-Kommission zu einer Geldstrafe von 497 Millionen Euro verdonnert. Zudem hat die Kommission Produktauflagen verhängt. Microsoft hat die EU-Geldbusse im Juli 2004 zwar bezahlt und sich mit den Verfahrensgegnern Novell und der Computer and Communications Industry Association (CCIA) aussergerichtlich geeinigt, hat aber nachträglich Berufung eingelegt. Damit wollten die Redmonder bewirken, dass die Sanktionen, die mit der Kartellrechtsklage verbunden sind, bis zum endgültigen Entscheid aufgehoben werden.