Liechtenstein nimmt die Umsetzung der Cybercrime-Konvention in Angriff - aus freien Stücken

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Die Regierung von Liechtenstein hat gestern einen Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Strafgesetzbuches verabschiedet. Die mit der Revision einhergehende Schaffung neuer Straftatbestände ist Teil der Umsetzung der Europaratskonvention über Computerkriminalität. Als Grundlage für die neue Gesetzgebung dient das österreichische Strafgesetzbuch. Am 23. November 2001 unterzeichneten über 20 Staaten, darunter auch die Schweiz, die Europaratskonvention über Internetkriminalität. Diese Cybercrime-Konvention genannte Übereinkunft beinhaltet die bessere grenzübergreifende Zusammenarbeit im Kampf gegen Verbrechen im Internet, wie Verbreitung von Kinderpornografie oder die Verteilung von Raubkopien sowie Betrug, illegalen Datenhandel und Einbruch in fremde Datennetze. Die Konvention wurde um ein Zusatzprotokoll erweitert, das die Schweiz am 9. Oktober 2003 signierte. Von den mittlerweile 45 dem Abkommen angeschlossenen Staaten haben bis heute 23 die Konvention auch ratifiziert und umgesetzt. Dazu zählt allerdings nicht die Schweiz: Im Februar dieses Jahres erklärte der Bundesrat zwar, er befürworte die Ratifikation. Die Umsetzung verschob er allerdings auf die anstehende Revision der Strafprozessordnung, die für 2010 vorgesehen ist. Dass sich nun Liechtenstein an die Umsetzung des Abkommens macht, ist nicht selbstverständlich: Das Fürstentum hat die Konvention nicht unterschrieben.