Neue SRG-Konzession: SRG will online mehr Spielraum, Verleger wollen noch engere Grenzen

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Die SRG ist nicht zufrieden mit dem Entwurf des Bakoms zur neuen Konzession. „Die SRG SSR idée suisse nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass im Entwurf zur Konzession der Umfang ihrer übrigen publizistischen Angebote im Multimedia-Bereich zu eng umschrieben werden soll“, klagt sie in einer heute veröffentlichten Medienmitteilung. Diese „fragwürdigen“ Einschränkungen, die sich mitunter auf den Onlinebereich beziehen, lägen nicht im Interesse der Gebührenzahler, moniert die SRG weiter. Diese hätten einen Anspruch auf einen modernen Service Public. „Die vorgeschlagene Lösung bringt eine enge inhaltliche Umschreibung, die nicht im Interesse der Gebührenzahlenden liegt, und die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen zu wenig berücksichtigt.“ Die SRG sieht einzig Service-Public-Veranstalter in der Lage, „der Konkurrenz der Telecom- und IT-Firmen sowie der ausländischen kommerziellen Wettbewerber“ im Interesse der Allgemeinheit mit eigenen Angeboten entgegenzutreten. Der Verband Schweizer Presse kommentiert den Konzessionsentwurf naturgemäss komplett anders. Er möchte der SRG eine finanzielle Obergrenze setzen, die für Online-Aktivitäten eingesetzt werden dürften, beispielsweise in Form eines Prozentsatzes an Gebühren. Zudem will der Verband der SRG ausdrücklich verbieten, publizistische Partner im Internet zu nennen, weil er damit eine Aufweichung des Werbe- und Sponsoringverbots befürchtet: „Die Abgrenzung zwischen «Publizistischer Partner» und «Sponsor» ist nicht eindeutig und kann je nach Bedarf interpretiert werden.“ Ebenfalls spricht sich der Verband gegen eine im Entwurf vorgesehen Ausnahme vom Werbe- und Sponsoringverbot für eine Bildungsplattform im Internet aus. Jede Ausnahme berge die Gefahr, eine gesetzliche Bestimmung auszuhöhlen. Schliesslich spricht sich der Verband Schweizer Presse für enge Richtlininen für die Verbreitung von Sendungen über das Internet aus: Die Verbreitung sei ausschliesslich über zeitgleiches, teilweises oder vollständiges Streaming in Form von Simulcasting zu erlauben: „Das Internet soll dabei als weitere Verbreitungsmöglichkeit genutzt werden können, jedoch nicht um neue Programme zu veranstalten, auch wenn die Inhalte ganz (oder teilweise) aus bereits bestehenden Programmen stammen würden.“ Die neue Konzession soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Sie wird die bisherigen drei Konzessionen der SRG von 1992 vorzeitig ablösen. Mit dem seit 1. April gültigen neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) wurde eine Anpassung der Konzession an die veränderte rechtliche Ausgangslage nötig. Das revidierte RTVG verbietet es der SRG weitgehend, ihren Onlinebereich durch Werbung oder Sponsoring zu finanzieren. Die SRG und der Verband Schweizer Presse streiten sich schon länger über die Online-Aktivitäten des Schweizer Fernsehens. Im Zentrum des Streits steht das Newsportal des Schweizer Fernsehens. Der Verband Schweizer Presse monierte einen unlauteren Vorstoss der SRG ins Kerngeschäft der privaten Medienunternehmen.
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