Rechtsgrundlage für E-Voting-Projekte geschaffen

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Der Nationalrat hat gestern Dienstag das neue Bundesgesetz über politische Rechte gutgeheissen. Darin enthalten ist auch ein Gesetz, das eine Rechtsgrundlage für zeitlich befristete und räumlich begrenzte E-Voting-Projekte liefert. Pilotprojekte zur Stimmabgabe per Internet laufen bereits in den drei Kantonen Genf, Neuenburg und Zürich. Eine Botschaft zur flächendeckenden Einführung des E-Voting soll frühestens 2005 vorliegen. Zudem setzte sich die Staatspolitische Kommission (SPK) mit ihrem Antrag durch, Projekte zur Stimmabgabe per Mausklick wissenschaftlich zu begleiten.