Rechtsgrundlage für E-Voting-Projekte geschaffen
Der Nationalrat hat gestern Dienstag das neue Bundesgesetz über politische Rechte gutgeheissen. Darin enthalten ist auch ein Gesetz, das eine Rechtsgrundlage für zeitlich befristete und räumlich begrenzte E-Voting-Projekte liefert. Pilotprojekte zur Stimmabgabe per Internet laufen bereits in den drei Kantonen Genf, Neuenburg und Zürich. Eine Botschaft zur flächendeckenden Einführung des E-Voting soll frühestens 2005 vorliegen. Zudem setzte sich die Staatspolitische Kommission (SPK) mit ihrem Antrag durch, Projekte zur Stimmabgabe per Mausklick wissenschaftlich zu begleiten.
Rauf und runter, rauf und runter ... und alles nur wegen Bela
Deshalb reden Vampire so, wie sie reden
Uhr
Bis zu 700 Arbeitsplätze
Apple mietet Standort in Zürich Altstetten
Uhr
BACS erneuert Warnung
Update: Betrüger kapern wieder Whatsapp-Konten mit erfundenen Abstimmungen
Uhr
Kompromittierter Laptop als Einfallstor
Hacker klauen bei Binance Kryptogeld im Wert von mehreren Milliarden US-Dollar
Uhr
Fachbeitrag von Swisscom
Digitale Souveränität: Kontrolle ohne Abschottung
Uhr
33'000 Teilnehmende
IT-SA plant nach Besucherrekord zusätzliche Halle und neuen Markenauftritt
Uhr
Kapo Zürich warnt
Betrüger haben es mit gefälschter Trust-Wallet-Warnung auf Krypto-Wallets abgesehen
Uhr
SMFS 2026
Warum KI allein noch keine besseren Services schafft
Uhr
Bundesrat schafft Übergangslösung
Schweizer Tech-Dienste dürfen Daten mit europäischen Strafverfolgern teilen
Uhr
Neuer Webauftritt
Bund lanciert KI-freundliches Statistikportal
Uhr