RTVG: SRG darf Online-Bereich nicht mit Werbung finanzieren

Uhr | Aktualisiert
von fgr@netzwoche.ch
Mit Inkrafttreten des neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) am 1. April ist es der SRG weitgehend verboten, ihren Online-Bereich durch Werbung oder Sponsoring zu finanzieren. Während die SRG in einer Stellungnahme dieses Verbot bedauert - damit bleibe ihr eine in Zukunft wichtiger werdende Werbeform verschlossen – begrüsst der Verband Schweizer Presse das Online-Werbeverbot für SRG-Sender. Die SRG und der Verband Schweizer Presse streiten sich schon länger über die Online-Aktivitäten des Schweizer Fernsehens. Vor allem das vor über einem Jahr gestartete Newsportal des Schweizer Fernsehens stiess dem Verband Schweizer Presse sauer auf: Man verletze damit die TV-Konzession und stosse unlauter ins Kerngeschäft der privaten Medienunternehmen ein, so der Verband, der mit der jetzigen Gesetzgebung in diesem Streit einen Sieg errungen hat.
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