Sunrise hofft auf Signalwirkung des Bitstromurteils gegen Swisscom

Uhr | Aktualisiert
von christian.walter@netzwoche.ch
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht Swisscom zur Freigabe des Bitstroms gezwungen hat, sieht Sunrise darin zwar einen Sieg, aber auch Potential für neue Gerichtstermine. Ein Zeichen dafür sei Swisscoms Behauptung, nach wie vor keine marktbeherrschende Stellung einzunehmen. Ausserdem muss auch das von Swisscom kommende Angebot noch abgewartet werden: Erstens würden Details dazu erst in etwa vier Monaten bekannt und zweitens müsse das Angebot dann noch mit den Wettbewerbern verhandelt werden. Würden sich die Kontrahenten nicht einig, bedeute dies eine Reihe weiterer Gerichtsverfahren. Somit sieht Sunrise in dem Urteil zwar einen „wegweisenden Entscheid für die Marktöffnung“, die weitere Entwicklung sei aber noch abzuwarten. Dennoch hofft das Unternehmen auf eine gewisse Signalwirkung des Urteils für das noch hängige Verfahren betreffend der ADSL-Preisgestaltung für Wiederverkäufer. Offen bleibe hingegen die Situation bei Glasfaserverbindungen. Für diese Technik gäbe es bislang keine fernmelderechtlichen Instrumente zur Bekämpfung von Marktmissbrauch reklamiert Sunrise und fordert deshalb eine Gesetzesanpassung und die Einführung technologieneutraler Regulierungsinstrumente.