SWICO: Konsumentenschützer befürworten Urheberrechtsabgaben
Mit falschen Behauptungen befürworten Konsumentenschützer neue Gebühren, so die heutige Pressemeldung der SWICO. Man könne nicht von einer Senkung der Urheberrechtsabgaben sprechen, da die Gebühr initial nicht existiert habe und von den Handyherstellern generell abgelehnt werde, heisst es dort weiter. Somit handele es sich bei einer Senkung von 80 auf 30 Rappen pro Gigabyte für Musik-Handys nicht um eine eigentliche Verbesserung.
Es sei unverständlich, dass Konsumentenorganisationen wie Acsi, FRC, Kf und SKS mit blosser Effekt-Hascherei und Unwahrheit die Interessen ihrer Mitglieder aufzugeben bereit wären. Dies sei umso bedauerlicher, da am Ende der Konsument zu zahlen habe, so der SWICO.
Über ungerechtfertigte Gebühren zeigte sich der SWICO schon gestern enttäuscht: Gemäss einem Entscheid der Eidgenössischen Schiedskommission soll der „Gemeinsame Tarif 4e“ für Urheberrechtsabgaben auf Musikhandys bald in Kraft treten. Laut der SWICO sind Künstler aber bereits mit den Suisa-Gebühren ausreichend entschädigt. So kündigte der Verband an, mit seinen Mitgliedern über ein rechtliches Eingreifen gegen den Entscheid abzustimmen.
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