Swisscom: Interkonnektionspreise bleiben vorläufig beim Alten

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Die von der ComCom verfügte Preissenkung für die Interkonnektionsdienste der Swisscom wird noch nicht wirksam: Das Bundesgericht hat den Beschwerden der Swisscom aufschiebende Wirkung erteilt, meldete gestern Dienstag die Schweizerische Depeschenagentur. Weder TDC noch MCI hätten sich diesem Antrag wiedersetzt. MCI und TDC haben nun Zeit, sich bis zum 19. April zu dieser und weiteren verfahrensrechtlichen Fragen zu äussern. Im November letzten Jahres war die ComCom aufgrund umfangreicher ökonomischer Untersuchungen zum Schluss gekommen, dass Swisscom für eine Reihe von Interkonnektionsdiensten in den Jahren 2000 bis 2003 um 25 bis 35 Prozent überhöhte Preise verlangt habe. Die klagenden TDC Switzerland AG (Sunrise) und MCI WorldCom AG sollten somit rückwirkend für diese Jahre eine entsprechenden Preisreduktion von 25 bis 35 Prozent erhalten. Im Worst Case dürfte der von der Swisscom rückzuerstattende Betrag in zweistelliger Millionenhöhe liegen. Die Swisscom hat jedoch gleich nach Bekanntwerden der ComCom-Verfügung angekündigt, dagegen Beschwerde beim Bundesgericht einzureichen. Gemäss Swisscom entsprächen die Interkonnektionspreise den rechtlichen Vorgaben. Die Berechnung der Preise sei jeweils auf Basis der gesetzlich vorgeschriebenen Kostenmethode Long-run incremental costs (LRIC) erfolgt. Seit 2000 habe die Swisscom zudem konsequent die Preise der Interkonnektionsdienste gesenkt; die Preise lägen im europäischen Mittel.